Homeoffice ist (auch) Vertrauenssache. Der Arbeitgeber muss seinen Arbeitnehmern vertrauen, dass die ihre Arbeitszeiten einhalten. Natürlich lässt sich anhand der Ergebnisse einiges ablesen. Aber nicht alles. Deshalb setzen nicht wenige Arbeitgeber Technologien ein, um ihre Mitarbeiter zu kontrollieren – oder sogar zu überwachen. Selbst wenn die sich im Homeoffice befinden.
Am einfachsten ist das für Arbeitgeber, wenn die Mitarbeiter sich auf Servern des Arbeitgebers anmelden müssen. Etwa, um spezielle Anwendungen aus dem Firmen-Netzwerk zu nutzen. Da kann der Arbeitgeber zumindest ablesen, wann die Arbeitszeit grob beginnt – und wann sie endet.
Typische Home-Office-Situation: Am Küchentisch – mit eigenem Rechner
Software ermittelt Effizienz und Produktivität
Für viele Arbeitgeber ist aber auch interessant, wie effektiv die Arbeitnehmer im Homeoffice sind. Teilweise ist das durchaus relevant, etwa um die Arbeitszeit in Rechnung stellen zu können. Teilweise ist es aber auch eine Form von Kontrolle – oder sogar Überwachung. Rechtlich bedenklich und nur in ganz bestimmten Grenzen zulässig.
Als Microsoft in seinem Büropaket Microsoft Office einen sogenannten “Productivity Score” eingeführt hat, der reichlich Statistiken über Arbeitsverhalten und Effizienz bereitstellt – herunterzubrechen bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters -, hat es erhebliche Proteste gegeben. Microsoft hat die Funktion danach deutlich abgeschwächt.
Doch längst nicht alle Systeme erfassen lediglich die Arbeitszeiten und untersuchen, wie effektiv Angestellte arbeiten. So manche Software setzt Methoden ein, die mit gutem Recht als Spionage bezeichnet werden können. Die Programme überwachen zum Beispiel den Browser-Verlauf oder erstellen sogar Protokolle, was am Bildschirm passiert. Regelmäßig Schnappschüsse (Screen Shots) vom Bildschirminhalt inklusive. Hier gibt’s eine Liste, was solche Programme mitunter alles können.
Selbst vor dem Erfassen von Tastatureingaben schrecken manche Überwachungsprogramme nicht zurück: Sogenannte „Key Logger“ erfassen alles, was eingegeben und getippt wird. Schlimmstenfalls auch private Nachrichten oder sogar eingetippte vertrauliche Passwörter.
Ist eine Überwachungs-Software installiert?
Nicht jede Überwachungs-Software wird mit dem Wissen der Arbeitnehmer installiert und eingesetzt. Doch können Arbeitnehmer erkennen, ob eine Überwachungs-Software auf dem PC installiert ist? Auf PCs und Notebooks, die von der Firma gestellt werden, ist das oft schwierig. Denn hier haben die Arbeitnehmer oft nur eingeschränkte Rechte – und können daher auch keine eigenen Programme installieren, etwa um Spyware zu entdecken und zu enttarnen.
Auf dem eigenen Rechner ist es einfacher. Hier hilft oft schon – auch kostenlos erhältliche – Antiviren-Software, um Spionageversuche zu erkennen. Am eigenen Rechner ist es in der Regel kein Problem, selbst Software zu installieren oder die Einstellungen zu überprüfen und bestimmte Dinge einzuschränken.
Erfahrenere Benutzer könnten auch in den Router schauen – und untersuchen, ob es verdächtige Hinweise auf Datenübertragung gibt, die sich durch die eigenen Aktivitäten nicht erklären lässt. Das setzt allerdings schon etwas detaillierte Kenntnisse voraus.
Wie Arbeitgeber ihre Mitarbeiter überwachen können – und wie es sich erkennen lässt
11 Kommentare
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Ein souveräner Arbeitgeber setzt auf Vertrauen…
Aus Arbeitgebersicht ist die Lage durchaus nachvollziehbar. Das Vertrauen zu den Mitarbeitern ist nicht immer da. Ob die Arbeitszeiten eingehalten werden, kann nicht wirklich überprüft werden. Hier ist die Loyalität eines jeden Mitarbeiters gefragt.
Hallöchen,
meine IT Crowd genießt volle Kontrolle durch mich, berechtigter Weise, ich finde Vertrauen ist gut – Kameras und Software sind besser, am besten noch wenn man entspannt arbeitet und gar nichts davon weiß!
Besonders Frauen in der IT genießen bei mir wärmste Fürsorge, man muss ja wissen wo MANN steht.
Auch wenn es Corona nicht gibt macht es doch so einiges möglich!
In der Zeit wo nicht am OC zu aebeiten gubt, gibt es nichts zu ueberwachen. Ist ja nicht jeder so faul und sitzt nur am PC. PC Arbeitsplaetze heute sind zu 50 Prozent kriminelle Arbeitsplaetze. Mindestens… Ist unschwer zu erkennen was kriminelle Internetseiten sind, mindestenss die Haelfte der Internetseiten sind kriminell. Ich glaube es sind mehr…
Guter Artikel!
Ich prüfe bei meinem Windows-Notebook (Windows 10) regelmäßig die Anwendungen, die im Task-Manager aufgeführt werden. Sieht alles in Ordnung aus. Größere Sorgen mache ich mir bei Diensten von Google & Co., da sind bestimmt mehr Daten für den Arbeitgeber einsehbar.
Sorgen mache ich mir aber nicht, da ich meinem Arbeitsvertrag nachkomme. Mogelei mag ich nicht.
Davon abgesehen, dass der Arbeitnehmer kaum Einfluss darauf hat, welche Daten im Arbeitgeberintranet, in der Cloud etc. gesondert beobachtet/ausgewertet werden, so genügt im Rahmen des Einsatzes von lokalen/installierten “Geheim”anwendungen die Task-Managerbeobachtung allein ganz sicher nicht!
Wäre zwar schön, wenn es so einfach wäre, den Prozess “keylogger-xyz” im Task-Manger exponiert zu entdecken und ganz einfach zu terminieren ;-) , aber tatsächlich bedarf es schon eines gut geschnürten Paketes an externen Tools, einiger Kenntnisse und entsprechendem Zeitaufwand, um überhaupt irgendetwas entdecken und ggf. ausschalten zu können, wie J. Schieb auch ganz richtig erwähnt.
Es wird alles gut:
Der neue Parteichef setzt auf ‘Vertrauen’ ….
Worüber sich selten der unbedarfte, oft auch junge Mitarbeiter nicht im klaren ist:
Jede Tätigkeit am Computer erzeugt eine Datei. Beim Datenaustausch mit dem Firmencomputer werden die Daten auf den Betriebscomputer übertragen. Zwar wird vom Betriebsrat vereinbart, dass die Firma nicht in den Daten des Mitarbeiters nachforschen darf, aber Vorsicht, das Unterlassen einen Kündigungsgrund zu liefern ist geboten!!
Ja. Die Rechtsprechung (BAG, 27.07.2017 – 2 AZR 681/16), hat zwar ein sog. Verwertungsverbot der -anlasslosen/permanenten- Mitarbeiterüberwachung per Keylogger entschieden, sog. Stichprobenkontrollen (gilt auch für die Videoüberwachung) in konkreten Verdachtsfällen sind jedoch weiterhin zulässig.
Ein bekannter Notebookhändler steht -lt. Nidersachsens Datenschutzbeauftragter- wegen illegaler Mitarbeitervideoüberwachung aktuell an der Wand und soll über 10 Millionen Euro Strafe zahlen. Eine große, skandinavische Modekette zahlte letzten Oktober bereitwillig über 35 Millionen Euro Strafe (wegen umfassender Mitarbeiterauskundschaftung, hinsichtlich deren Privatleben) … und gelobte umgehend Besserung und strikte Einhaltung der DS-GVO.
Ist ja nicht so als ob ein Angestellter groß die Wahl hätte wenn der Chef sagt:
Du darfst von Geld verdienen von zu Hause, aber zu meinen Bedingungen.
Alternative ist dann Kurzarbeitergeld oder schlimmstenfalls die Kündigung…
Grundsätzlich bietet der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft, an bestimmte Konditionen gebunden, gegen eine Bezahlung an. Punkt.
Gewerkschaften sehen Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten an, auch wenn jemand zuhause sitzt und sich “bereit” hält, aber Fern sieht oder seine Wohnung renoviert. Doch das würde man nicht als Arbeitszeit sehen, bei der man sich grämt und auf einen schnellen Feierabend hofft.
Umgekehrt geht es bei Homeoffice doch häufiger um Vertriebstätigkeiten oder Ausarbeitungen, manchmal auch das Bearbeiten von Formularen, E-Mails etc.. Hier ist eine indirekte Kontrolle hinsichtlich der geleisteten Arbeitsmenge leicht möglich und auch zulässig, wie ich finde. Da hat der Arbeitgeber aber auch sicher weniger Probleme mit den Mitarbeitern bzw. seinem Vertrauen in diejenigen.
Nur eine generelle Kontrolle halte ich für eignene Panikmache und doch generell Kontraproduktiv im Verhältnis Arbeitgeber (Abt.-Leiter etc.) und Arbeitnehmer.
Aber, man dar eingangs gesagtes nicht vergessen: der Arbeitnehmer bietet gegen Bezahlung seine Arbeitskraft an. Wenn der Handwerker kommt und nach Stunde abrechnet, wird auch genau geguckt. Und wenn der dann mit seinem Kollegen eine halbe Stunde abhängt, wird das auch abgezogen – wie selbstverständlich.