EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

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EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google

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Ein EU-Gericht hat heute (10.11.2021) die vor vier Jahren durch die EU-Kommission verhängte Geldstrafe von 2,42 Milliarden Euro an Google bestätigt.

Nachdem die Geldstrafe im Juni 2017 verhängt worden war, hatte Google Beschwerde eingereicht. Jetzt bleibt dem Konzern nur noch der Anruf des EuGH als höchstes Gericht in der EU. Zwei weitere hohe Geldbußen stehen noch aus. Insgesamt über 8,2 Milliarden Euro.

Google muss sich auf Rekordstrafen einstellen; Rechte: WDR/Schieb

Google muss sich auf Rekordstrafen einstellen

Drei Mal wettbewerbswidriges Verhalten

Es war zu erwarten, dass der Einspruch keinen Erfolg hat. Die Fakten waren und sind einfach zu eindeutig.

Wer wollte bestreiten, dass Google ein überaus mächtiger Konzern ist? Wohl niemand. Rund 90% aller Suchanfragen in Europa laufen über die Suchmaschine Google. Der praktische Kartendienst Google Maps gilt als Synonym für Online-Karten, dabei gibt es auch noch viele andere. Und das mobile Betriebssystem Android hat in Europa einen Marktanteil von derzeit 72%. Es gibt also viele gute Gründe für Google, sich über diese Erfolge zu freuen.

Aber wie das so ist mit Macht: Sie verführt und verleitet. Auch Google konnte der Versuchung nicht widerstehen und hat in der Vergangenheit mehrfach und an unterschiedlichen Stellen seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Meint zumindest die EU-Kommission und hat in den Jahren 2017, 2018 und 2019 Geldstrafen in Höhe von summiert über acht Milliarden Euro verhängt.

“Willst Du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.”
Abraham Lincoln

Google habe eigene Preisvergleicher bevorzugt

Dagegen hat der US-Konzern geklagt – was sein gutes Recht ist. Heute hat das EU-Gericht die erste Geldbuße aus dem Jahr 2017 verhandelt und ein Urteil gesprochen: Ja, die Strafe der EU-Kommission ist rechtens. Google hat seine “marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und wettbewerbsverzerrend gehandelt”, so das Gericht. Nun bleibt noch der EuGH als letzte Instanz. Es ist also noch nicht das letzte Wort gesprochen.

In diesem Fall geht es um den ersten Wettbewerbsverstoß: Die EU-Kommission war 2017 zum Schluss gekommen, dass Google mit der engen Kopplung der eigenen Shopping-Suchmaschine in Google die eigene Marktmacht unfair ausgenutzt hat. Konkret geht es darum, dass Ergebnisse von Google Shopping prominent erschienen sind, während andere Preisvergleicher erst sehr viel später auftauchten.

Keineswegs der einzige Fall. 2018 gab es eine weitere Rekordstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro. Hier wegen Android. Google soll Hersteller von Smartphones gezwungen haben, die Suchmaschine Google als Standard einzustellen und den Google-Browser Chrome vorzuinstallieren. Ebenso elf weitere Google-Apps. Weil Google über sein mobiles Betriebssystem Android Zugriff auf hunderte Millionen Smartphones hat, konnte der Konzern seine eigenen Produkte prominenter platzieren. Zum Nachteil des Wettbewerbs.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein EU-Gericht bei den anderen beiden Strafzahlungen ähnlich urteilen wird, ist hoch.

Mit Android kamen auch Suchmaschine und Google-Apps, Rechte: WDR/Schieb

Mit Android kamen auch Suchmaschine und Google-Apps

Urteil ist gut für Verbraucher

Das Urteil ist gut für uns Verbraucher. Denn schon längst hat Google seine Praktiken verändert (um weitere angedrohte Strafen zu verhindern): Wer heute ein Smartphone mit Android installiert, hat die Wahl, welche Suchmaschine voreingestellt werden soll. Auch die Apps lassen sich deinstallieren und durch andere Apps ersetzen.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben also mehr Auswahl. Mehr Wettbewerb ist immer gut. Auch bei “kostenlosen” Dienstleistungen. Denn nur wenn es Wettbewerb gibt, existiert ein Ansporn, besser zu werden.

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

5 Kommentare

  1. Ach am ende stehen die immer auf der Siegerseite. Dagegen hätte man schon viel früher was tun müssen und nicht nachdem das Kind in Brunnen gefallen ist.

    • Google hat eine Monopolstellung das ist richtig. Aber sie haben auch die beste Suchmaschine der Welt gebaut. Man sieht allein an den Nutzungszahlen, dass sie 90% Marktanteil besitzen.
      Da soll erstmal jemand dran kommen.

  2. Es wird dringend Zeit, dass Google seine Monopolstellung abgibt. Ein Kunde von mir hat eine neue Website und die wird seit Wochen nicht in den Index aufgenommen – aber nur bei Google nicht. Kann man sich ja vorstellen, was das im Internetzeitalter für eine Firma bedeutet…

  3. Da ist es kein Wunder, dass andere Suchmaschinen benachteiligt sind. Wobei ich auch ehrlich zugestehen muss, dass die Alternativen es nicht wirklich besser machen, obwohl ich sie eine Weile statt Google genutzt habe. Das Problem ist diese Überdominanz durch die verstärkte Nutzung der User. Daher wird Google weiterhin im Fokus sein.

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