Gekauft – und trotzdem nicht meins: DRM ist Käse!

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Gekauft – und trotzdem nicht meins: DRM ist Käse!

Kommentare zum Artikel: 14

Bücher, Musik, Filme, Spiele – gibt’s heute alles online. Wir kaufen eBooks, lauschen Musik-Streams, verfolgen Hörbücher, leihen oder kaufen Filme beim Anbieter unseres Vertrauens – und lassen uns immer öfter sogar auf Games-Streamer ein.

Das alles scheint so unheimlich bequem: Keine Bücher mehr transportieren müssen, keine CDs mehr suchen und auf gefühlt nahezu alle Filme zugreifen können. Man könnte meinen: Wir befinden uns im Unterhaltungs-Paradies – tun wir aber nicht.

Keine eBooks mehr im Microsoft Store; Rechte; WDR/Schieb

Keine eBooks mehr im Microsoft Store: Gekaufte eBooks lassen sich bald nicht mehr nutzen

DRM bedeutet: Gekauft – aber nicht deins

Was den meisten jedoch gar nicht bewusst ist: Die überwiegende Mehrheit aller gekauften oder geliehenen Inhalte – ob eBooks, Musik oder Filme – sind mit einem “Digital Rights Management” (DRM) versehen. Wir bemerken das in der Regel nicht – außer, irgendwas läuft schief. Im Hintergrund wird regelmäßig überprüft, ob wir die Inhalte überhaupt nutzen dürfen. Sind wir die Käufer – und sind wir noch Kunde?

Das kann fatale Folgen haben. Microsoft hat jetzt seinen eBook-Store geschlossen – wegen Erfolglosigkeit. Die Folge: Alle eBooks, die hier gekauft(!) wurden, lassen sich jetzt nicht mehr nutzen. Sie verschwinden einfach aus dem Regal. Lassen sich nicht mehr öffnen. Und das, obwohl die eBooks gekauft wurden – sie sind nicht etwa nur geliehen!

https://vimeo.com/343805260

Wichtig zu wissen: Streaming ist alles andere als klimafreundlich

Nur geliehen und nicht gekauft

Was belegt: Uns gehören die Dinge nicht, für die wir Geld bezahlen. Das könnte uns auch mit Filmen passieren, die wir bei Apple oder Amazon Prime gekauft haben. Während die Microsoft-eBooks wenigstens auf unseren eigenen Geräten gespeichert sind, verbleiben gekaufte Filme bei Apple, Amazon und Co. Wir haben sie gekauft und dürfen sie auch beliebig häufig anschauen – sie gehören uns aber trotzdem nicht.

Würde Apple, Amazon oder ein anderer Anbieter seinen Dienst einstellen – so wie jetzt Microsoft, nicht eben eine Klitsche -, sind die Inhalte futsch. Für immer. Das “Digital Rights Management” (DRM) ist schuld, mit dem sich Verlage, Musiklabels oder Studios absichern wollen, dass gekaufte Inhalte nicht einfach weitergegeben werden. Das Bedürfnis der Anbieter kann man verstehen – aber wer setzt sich für die Bedürfnisse der Menschen ein, die gutes Geld bezahlen und zu Recht erwarten, dass ihnen gehört, was sie gekauft haben?

Die Anbieter sollten nicht von kaufen sprechen, wenn sie nur ausleihen meinen – eigentlich nicht mal das: Denn ausgeliehene Bücher kann ich weitergeben, online geliehene Inhalte aber nicht. Die sind mit meinen Geräten und meinen Konten verknüpft.

Mehr Freiheit? Nein: weniger. Die Digitalisierung treibt schon merkwürdige Blüten.

 

 

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

14 Kommentare

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  2. Streng genommen hat man schon in der Vergangenheit seine Musik, Filme und Computerspiele nicht gekauft, sondern lediglich eine Lizenz für deren Nutzung erworben. Das ist bislang nur deshalb nicht weiter aufgefallen, weil diese Lizenz erstens an ein physisches Objekt gebunden war (und nicht an einen Account) und weil es zweitens den Rechteinhabern bzw. Lizenzgebern egal war, wenn man dieses Objekt verschenkt, verkauft oder vererbt hat (da hiermit keine unkontrollierte Vervielfältigung verbunden war).

    Im rein digitalen Zeitalter hat sich das mittlerweile geändert, wobei diese Diskussion ja bereits vor 15 Jahren begann, als mit Half-Life 2 auch der Steam-Zwang und damit die Accountbindung auf deutschen Gaming-PCs Einzug hielt. Angesichts des unbändigen Kontrollzwangs der Publisher muss man sich auch nicht der Illusion hingeben, dass sich das noch einmal irgendwie zurückdrehen lassen wird, zumal der Übergang von Downloads zum Streaming diese Kontrolle noch verschärft. Wem das nicht passt, dem bleibt nur die Möglichkeit zum konsequent DRM-freien Kauf (Spiele von GOG, Musik-Downloads sind mittlerweilke nahezu überall DRM-frei) mitsamt heimischem Backup der entsprechenden Inhalte – und eben Verzicht, wo das nicht möglich ist.

    Ich persönlich regle das einfach über die Geldbörse, indem ich alles DRM-Verseuchte und Accountgebundene zwar nicht grundsätzlich meide, aber stets nur, für ‘n Appel und ‘n Ei, in irgendwelches Sales erwerbe.

  3. DRM akzeptiere ich nicht. Das gesamte Urheberrecht sollte gründlich ausgemistet werden; auf das Meiste sollte man verzichten. Ich “transportiere lieber Bücher und suche CDs”. Ich bin kein Kunde von DRM.

    • Off_Leiner am

      Sie haben insofern recht als Leihe die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung ist ( § 598 BGB), Miete hingegen die entgeltliche ( § 535 BGB).
      ABER: Sowohl mieten als auch leihen kann man nach deutschem Zivilrecht nur SACHEN, also nur “körperliche Gegenstände” ( § 90 BGB).
      Freilich: Nach dem Recht welchen Staates richten sich überhaupt die Verträge über die zeitweise oder dauerhafte Überlassung von Literatur, Musik oder Filmen…? Da bin auch ich überfragt…!
      Aber ich persönlich werde mich mit all’dem Quatsch eh’ nicht abgeben und halte es da mit dem Kommentator Tombo74!

  4. Als Jugendbuchautor und Verleger habe ich mich entschlossen, nur “Soft-DRM” zu verwenden. Das ist auch die Empfehlung unseres E-Book-Distributors. Dadurch kann man unsere Bücher durchaus behalten, auf andere Geräte kopieren und sogar in andere Formate umwandeln, was aus unserer Sicht das gute Recht eines ehrlichen Kunden ist.
    Mit Soft-DRM gibt es eine Art soziale Hemmschwelle, ein Buch illegal zu verbreiten, weil das zurückverfolgbar wäre.

    Immer mehr Verlage setzen laut Meldungen auf dieses barrierefreie Soft-DRM, eine sehr positive Entwicklung.
    Dass sich z.B. Amazon daran nicht beteiligt und auf den eReadern kein (barrierefreies) EPUB erlaubt ist meiner Meinung nach schon irgendwie rückständig, auf jeden Fall ist es lästig für Kunden.

      • Oliver Jungjohann am

        Sorry MrBluelight, ich habe die Frage heute erst gesehen. Soft DRM ist ein digitales, üblicherweise unsichtbares Wasserzeichen, das ein gekauftes E-Book eindeutig identifiziert. Es wirkt sich aber in keiner Weise auf die Funktionsweise oder Kompatibilität eines E-Books aus, sodass E-Books mit Soft DRM genauso verwendet werden können wie E-Books ohne DRM. Wenn aber ein E-Book mit digitalem Wasserzeichen illegal kopiert wird, kann das entsprechend juristisch verfolgt werden. Es ist damit nur eine “mentale/soziale Hemmschwelle”, E-Books mit Soft DRM illegal zu verbreiten.

  5. “Eigentum” im digitalen Bereich, das kann man sich auf der Zunge zergehen lassen.
    Denn ähnlich verhält es sich übrigens mit allem was man so auf Twitter, Facebook, Instagram hinterläßt. Es kann von heute auf morgen weg sein.
    Meine digitale Fotosammlung auf DropBox oder OneDrive gespeichert? Ganz schlechte Idee, denn die Betreiber übernehmen keine Haftung bei Verlust.
    Oder die schicke Idee von HP für Ihre alten Bestandsdrucker mal eben von jetzt auf gleich, per automatisierter Firmwareaktualisierung, die Verwendung von Fremdpatronen zu unterbinden. Steht doch auf Seite x, Absatz y, Unterzeile z das HP das darf.
    Für das Huawei-Phone, dessen HW ich vielleicht doch noch besitze, wird mal eben aus geostrategischen Gründen die SW-Unterstützung abgekündigt und damit die Lebensdauer des Eigentums drastisch verkürzt.
    Wenigstens gehört mir noch mein Auto. Ups, der Akku ist nur gemietet, die Betriebs-SW nur per Lizenz geliehen …

  6. Man darf nicht vergessen, dass ich ein analoges Buch schließlich auch weitergeben, verschenken, verkaufen, etc. darf. Das gleiche Recht sollte ich mit einem digitalen Buch haben. Ich habe einen e-book-reader ohne Shopbindung und kaufe nur ebooks ohne DRM oder analoge Bücher, die ich an Freunde und Familie weiterreiche. Meine eigenen Bücher verkaufe ich u. a. über Smashwords, auch ohne DRM.

  7. Und das ist der Grund warum ich Musik oder Filme/Serien nur auf einem harten Datenträger kaufe und nicht in Form von Bits und Bytes.

    Bei den Netflix Abos etc. gehe ich davon aus dass ich die DInge nur 1x anschaue, das ist wie ein Verleih, aber wenn ich etwas kaufe will ich es physich im Regal stehen haben, auch wenn man da davon ausgehen muss dass eine DVD irgendwann nicht mehr lesbar sein wird oder es keine Abspielgerät mehr geben wird.

  8. TingelTangelBob am

    Man hätte erwähnen können, dass Microsoft zumindest den Kaufpreis erstattet. Immerhin. Aber ist schon recht, DRM ist Mist. Da werden in Zukunft sicher noch mehr solcher Fälle sein, nur ob dann immer das Geld erstattet wird?

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