Gericht verbietet Spahn Kooperation mit Google – und nun?

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Gericht verbietet Spahn Kooperation mit Google – und nun?

Kommentare zum Artikel: 13

Im vergangenen Herbst hat das Bundesgesundheitsministerium eine Art Wissensportal zum Thema Gesundheit gestartet: Unter der Adresse gesund.bund.de gibt es solide recherchierte Informationen zu wichtigen Krankheiten und Symptomen, ob Migräne, Gürtelrose oder Covid-19.

Das Angebot soll als Gegenmaßnahme zu den Falschinformationen verstanden werden, die im Netz kursierten – und kursieren.

Durch eine Kooperation mit Google erscheinen die Infos aus dem Ministerium allerdings besonders prominent. Ein Knackpunkt: Das Münchener Landgericht hat diese Kooperation von Bundesgesundheitsministerium und Google nun vorläufig untersagt.

Das populäre Portal netdoktor.de hat geklagt; Rechte: WDR/Schieb

Das populäre Portal netdoktor.de hat geklagt – erfolgreich

Durch Kooperation mit Google prominent platziert

Ein Paukenschlag. Verlagsgruppen haben gegen das Portal und die Kooperation mit Google geklagt. Erfolgreich.

Was man wissen muss: Die Betreuung des Portals kostet rund 4,5 Millionen Euro – jährlich. Das könnte man als gut gemeinte Gesundheitsaufklärung verstehen. Wenn da nicht Verlage wären, die auch sehr gut gemachte Portale haben – wie netdoktor.de -, die allerdings wirtschaftlich leiden, wenn nun plötzlich mit Steuermitteln finanzierte Infoangebote bei Google prominent platziert werden.

Genau das ist der Fall: Die Infos zu den rund 160 Krankheiten, die im Portal des Bundes behandelt werden, erscheinen bei Google zumeist an erster Stelle. Dafür sorgt ein “Deal” zwischen Bundesministerium und Google.

Ob und wie viel Geld dafür fließt, ist unbekannt. Eine Tatsache ist jedoch, dass es problematisch ist, wenn ein Angebot bewusst bevorzugt und alle anderen damit diskriminiert werden. Wenn private Angebote weniger Umsatz machen, weil plötzlich eine neue Nummer 1 da ist – die aber gar nicht im fairen Wettbewerb steht, da steuerfinanziert ist – und eben auch noch von Google bevorzugt.

Das Angebot des BMG ist im Netz gut sichtbar und erfolgreich; Rechte: WDR/Schieb

Das Angebot des BMG ist im Netz gut sichtbar und erfolgreich

Kritik der Verlage erheblich – und verständlich

Den Ärger und die Aufregung in den Verlagen kann ich gut nachvollziehen. Es ist schwierig genug, in diesen Zeiten Geld zu verdienen. Ein weiteres Argument der Verlage: Der Bund darf eigentlich gar keine Publikationen herausgeben, die im Wettbewerb zu ihnen stehen.

Aber werden die Angebote wirklich geschwächt? Ich habe mir mal in einem Experten-Tool (Sistrix) die sogenannte “Sichtbarkeit” von netdoktor.de und gesund.bund.de angeschaut. Der Erfolg des Bundesangebotes ist deutlich erkennbar. Allerdings ist kein Einbruch bei netdoktor.de zu sehen: Das Portal scheint nicht weniger Besucher zu haben, als vor der Einführung von gesund.bund.de. Vielleicht, weil die Zahl der Anfragen zu Gesundheitsthemen insgesamt zugenommen hat.

Sichtbarkeitsindex netdoktor.de

Der Sichtbarkeitsindex von netdoktor.de weist nach dem Start von gesund.bund.de keine Einbrüche auf

Wie wär’s mit OpenSource-Infos für alle?

Das Ansinnen des Gesundheitsministeriums, unseriöse und schädliche Informationen aus dem Netz zu verdrängen, ist begrüßenswert. Allerdings kann es wohl nicht auf diesem Weg gehen.

Mein Vorschlag: Die 4,5 Millionen Euro in die Erstellung guter Inhalte investieren. Texte. Grafiken. Tabellen, Videos. Und die dann publik machen – für jeden frei verfügbar und vor allem frei verwendbar. Dann verbreiten sich die Inhalte von ganz alleine – und informieren seriös. Ohne die Verlage zu schädigen.

Google präsentiert Informationen aus dem Ministerium prominenter

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

13 Kommentare

  1. Das es in Deutschland keine freie Marktwirtschaft ist klar aber ein solches unernehemen schränkt andere websiten zum Thema Gesundheit gewaltig ein.

  2. Hätte man die Webadresse des Angebots netterweise noch in den Radionachrichten genannt, wäre die Klage die beste Werbung gewesen, die der Bund hätte haben können… naja, Chance vertan, obwohl man das wahrscheinlich mit weit weniger teuren Mitteln hätte steuern können ;)

  3. Das Ministerium sollte sich vor allem mal Gedanken um SEO machen. OK, ich beschäftige mich beruflich mit Suchmaschinenoptimierung und das auch noch bei dem Redaktionssystem, mit dem diese Webseite erstellt ist. Offensichtlich wollte man bei dieser Behörde den üblichen Weg nicht beschreiten.
    Da ist noch Luft nach oben. Und dann wird Google diese Seite auch lieben.

    • Einmal um die Ecke gedacht.

      Warum nur Google? Warum nicht Ecosia, Qwant, Swisscows, Duckduckgo, … ?

      Rein Faktisch verständlich, Google ist der Quasimonopolist. Möchte ich im Web gefunden werden lautet die Antwort “Google”.

      Doch es zeigt auch wie sich Strukturen verfestigen. Darüber könnte man sich ebenfalls Gedanken machen.

      • Nun, das ist nicht um die Ecke gedacht — aber eine klare Sache: In Deutschland gehen >90% aller Suchanfragen über Google (anders als in USA zB). Da reicht es halt aus, dort prominent platziert zu sein. :)

    • DasHeimnetzwerk.de am

      SEO oder für nicht eingeweihte “Search Engine Optimization”. Die Optimierung der Inhalte, damit Suchmaschinen eine Webseite so gut wie möglich platzieren. Realität keine Frage, es hat aber auch “Geschmäckle”.
      * Die Inhalte nicht nur an der eigentlichen Zielgruppe, sondern auch daran auszurichten was den Google erwartet und toll findet.
      * Bessere Platzierung nicht durch bessere Inhalte, sondern durch massiven Einsatz von Suchmaschinen-Know-How, IT-Experten und am Ende Geld.

  4. Carsten Mohr am

    “Was man wissen muss: Die Betreuung des Portals kostet rund 4,5 Millionen Euro – jährlich. Das könnte man als gut gemeinte Gesundheitsaufklärung verstehen. Wenn da nicht Verlage wären, die auch sehr gut gemachte Portale haben – wie netdoktor.de -, die allerdings wirtschaftlich leiden, wenn nun plötzlich mit Steuermitteln finanzierte Infoangebote bei Google prominent platziert werden.”
    Als öffentlich-rechtlicher WDR war man ja schon ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt. Quintessenz: keine. Ihr dürft, andere müssen Geld verdienen damit.
    Hand aufs Herz, wer will , gleich ob Burda oder wer auch dahinter steht, da kein Einsehen zeigen?
    Ich will jetzt nicht sagen, öffentlich-rechltliche dürften das Thema nicht besprechen, aber ruhig einwerfen, dass sie in welcher Relation dazu stehen?! Eigenkritik gleich Null.
    Naja. Jetzt den Unverständlichen tun ist nicht die richtige Gangart.

    • Ich kann nicht folgen. Im Artikel sind ja durchaus einige FAKTEN nachzulesen. Die Richter entscheiden ja nicht nach Bauchlage, sondern nach Gesetzeslage. Es ist nunmal so, dass der Bund keine Publikationen herausgeben darf — das ist ein legitimes und treffendes Argument, das hier ja auch funktioniert hat.

      Der ÖRR hat einen glasklaren Auftrag. Er darf nicht mehr, sollte aber auch nicht weniger machen. Der ÖRR dürfte zum Beispiel auch nicht eine Zeitschrift herausgeben. Klar untersagt. Und was die Präsenz im Netz betrifft, so ist alles klar geregelt – gemeinsam mit den Verlagen wurden Regeln erarbeitet., Manche sinnvoll, andere völlig widersinnig (meiner Ansicht nach). Deswegen zieht der Vergleich null.

      • Carsten Mohr am

        Meines Erachtens zieht das sehr wohl. Immer mehr Webseiten sperren sich, wenn ich Werbeblocker aktiviert habe. Also sind für mich diese Inhalte definitiv nicht erreichbar (oder ich nähme Werbung in Kauf). Der Bund konkurriert nicht mit denen, denn er verkauft ja nichts. Auch keine Informationen, er gibt sie, wie es im Grunde für einen offenen Staat richtig wäre und ist. Publikationen gibt es sicher zu Hause, ich denke da an Gesundheitsbroschüren, an Reisewarnungen und Beschreibungen der jeweiligen Situationen in den Reiseländern Vor-Ort. Die Liste kann ich beliebig fortführen.
        Worin also liegt hier der Unterschied? Da bitte ich dann um Aufklärung.

  5. Einen ähnlichen Fall gab es mit der DWD-App, gegen die WetterOnline geklagt hat. Irgendwo verständlich, weil ein staatlicher und somit potentiell „übermächtiger“ Mitbewerber das Feld betritt. Aber es ist ein schmaler Grat.
    Schade, dass man mit Google „Deals“ abschließen muss, damit seriöse Informationen auf Platz 1 landen. Ich nutze seit einiger Zeit Bing und Ecosia, die gefallen mir deutlich besser.

  6. netdoktor wird im übrigen von der Hubert Burda Media betrieben. u.a. cyberport.de gehört zum verlag.

    wenn so eine klage durchgeht, sollte man sich fragen was noch alles möglich wäre. auch die frage wer ein anrecht hat bei google wo gelistet zu sein. wäre es nun möglich einzuklagen das ich bei einem bestimmten suchwort auf platz 1 lande, weil ich mich sonst gegenüber dem mitbewerber benachteiligt fühle? müsste gar der 1. platz immer zufällig geändert werden, damit chancengleichheit besteht?

    • Jörg schieb am

      Habe ich vielleicht nicht deutlich genug gemacht: ja, burda media hat geklagt weil ihnen netdoktor gehört — und die unter der situation angeblich leiden.

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