Hass per Zwischenspeicher dokumentieren

https://blog.wdr.de/digitalistan/hass-per-zwischenspeicher-dokumentieren/

Hass per Zwischenspeicher dokumentieren

Kommentare zum Artikel: 3

Das Netz – ein Ort für gepflegten Gedankenaustausch, für seriöse Informationen, geistreiche Kommentare und respektvollem Umgang miteinander? Ja, wenn man Glück hat: Es gibt diese Bereiche im Internet durchaus.

Aber es gibt eben auch die sogenannten “Sozialen Netzwerke”, die nicht immer sozial sind. Nennen wir sie deshalb lieber “Portale”. Hier wird zugespitzt, verdreht, gepöbelt – aber auch beleidigt, gehetzt und gedroht. Das wissen wir alles. Wir wissen auch, dass so etwas am Ende zum Mord führen kann. Etwa im Fall Walter Lübcke.

Auch die Androhung von Gewalt soll künftig unter Strafe stehen; Rechte: WDR/Schieb

Auch die Androhung von Gewalt soll künftig unter Strafe stehen

Auch Gewaltandrohung wird strafbar

Die Bundesregierung hat jetzt ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das sich “Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität” nennt. Künftig steht auch die Androhung von Gewalt unter Strafe – auch im Netz. Bis zu zwei Jahre Haftstrafe drohen.

Meldepflicht ans BKA – IP-Adresse inklusive

Plattformen müssen künftig strafbewehrte Postings nicht nur löschen – das sieht das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) bereits vor -, sondern auch dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Das ist zweifellos sinnvoll, damit auch etwas passiert. Lediglich ein Posting zu löschen, das schreckt die wenigsten. Ein Besuch der Staatsanwalt schon eher.

AfD und Linke stimmten gegen das Gesetz. FDP und Grüne enthielten sich, weil massenhaft Benutzerdaten ungeprüft ans BKA gehen könnten.

Denn das BKA soll auch die IP-Adressen der postenden User erhalten. Das ist nötig, damit die Behörde unverzüglich prüfen und gegebenenfalls ein Strafverfahren einleiten kann. Damit die IP-Adressen nicht ins Leere laufen, müssen die Behörden allerdings schnell sein. Denn durch die ausgesetzte Vorratsdatenspeicherung lassen sich die IP-Adresse nur für relativ kurze Zeit den eigentlichen Nutzern zuordnen.

Das könnte problematisch sein, da IP-Adresse zu den persönlichen Daten gehören. Da mit rund 250.000 Meldungen im Jahr gerechnet wird, entsteht eine nicht eben kleine Datenbank – auch von Personen, bei denen möglicherweise noch gar kein belastbarer “Anfangsverdacht” vorliegt.

Warum die Polizei bei ihrer Arbeit auf ein Mindestmaß an Daten angewiesen ist

Kompromiss “Quick Freeze”

Nun hat der Bundes-Datenschutzbeauftragte Ulrich Kelber als Lösung “Quick Freeze” vorgeschlagen. Bei diesem Verfahren würden die Plattformen erst die Meldung machen – und die notwendigen Daten als “Quick Freeze” zwischenspeichern. Erhärtet sich der Verdacht, könnte das BKA die weiteren Daten anfordern.

Ein guter Vorschlag, der das Bedürfnis nach Datensparsamkeit einerseits und das Bedürfnis nach Meldepflicht und Bereitstellen der Daten andererseits erfüllt.

Eins kann so ein Gesetz aber nicht: Die Gründe für eine zunehmend polarisierende Gesellschaft, für angestauten Frust und eben am Ende auch Hass beseitigen. Dafür müssen sich Politik und Gesellschaft schon mehr anstrengen.

(Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version hieß es, die Grünen hätten im Bundestag gegen den Gesetzentwurf gestimmt. Tatsächlich haben sie sich enthalten. Wir haben unseren Fehler korrigiert, unsere Angaben präzisiert und bitten um Entschuldigung.)

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

3 Kommentare

  1. Frederik am

    Ich bedauere sehr das Internet vor 20 Jahren war wesentlich angenehmer. Es ging um die Sache – heutzutage ist das Internet nur noch zugemüllt mit allem Schrott, Hatern, Viren und sonstigem Rotz. Zum Kotzen. Bitte eine Zeitreisemaschine bauen.

  2. Das Gesetz führt auch eine zwei Klassen Gesellschaft ein und bringt Kollateralschäden mit sich.

    Die Millionen von Kunden der Kabelnetze, welche aufgrund von DS-Lite und entsprechender Adressübersetzung weder Datenmissbrauch durch Behörden, aber auch keine gerechtfertigte Strafverfolgung zu fürchten brauchen.

    Dann die anderen Kunden meist DSL, hier und da auch Glasfaser oder Business, wo die IP-Adressen einem Haushalt zugeordnet werden können.

    Der Kollateralschaden dürften offene WLAN-Netze sein. Eigentlich sollte der Wegfall der Störerhaftung mehr offene Netze und Digitalisierung bringen. Doch die Gerichte belangen weiterhin die Netz-Betreiber bei Urheberrechtsverletzungen. Das gibt Anlass zur Sorge ist wenn es jetzt um Drohungen im Netz geht und kann schnell das Ende offener WLANs sein.

Fehler beim Kommentieren

Ihr Kommentar konnte aus folgenden Gründen nicht abgeschickt werden:

  • Es gab einen kritischen Fehler auf deiner Website.

    Erfahre mehr über die Problembehandlung in WordPress.

  • Top