Ist jetzt Schluss mit Snoopy123? Facebook darf auf Klarnamen bestehen

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Ist jetzt Schluss mit Snoopy123? Facebook darf auf Klarnamen bestehen

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Das Münchener Oberlandesgericht (OLG) hat bei uns in Deutschland einen alten Streit neu entfacht. Nämlich den Streit darüber, ob es eine Klarnamenpflicht in Sozialen Netzwerken geben sollte – also dass jeder mit einem echten, richtigen Namen im Netz erscheint -, oder ob es ein Recht auf Anonymität geben soll. Also: Muss ich “Jörg Schieb” heißen, oder geht auch “Snoopy_123”?

Facebook besteht auf Klarnamen im Profil

Bei Facebook gilt laut Nutzungsbedingungen eigentlich die Klarnamenpflicht. Zumindest im Profil muss der korrekte Name erscheinen. Es gibt zwar so manche Spielerei mit dem Namen (“KersTIN”), aber grundsätzlich muss der eigene Name verwendet werden. Gelegentlich sperrt Facebook die Accounts, wenn dagegen verstoßen wird. Dagegen haben zwei Personen geklagt.

In den ersten Instanzen haben mal die Nutzer, mal Facebook Recht bekommen. Das OLG begründet das so: Facebook habe “angesichts eines mittlerweile weit verbreiteten sozialschädlichen Verhaltens im Internet” ein berechtigtes Interesse, präventiv auf seine Nutzer einzuwirken. Bedeutet: Wer mit Klarnamen auftaucht, hasst und hetzt wahrscheinlich weniger. Benimmt sich besser.

 

Facebook schreibt den Usern Klarnamen im Profil vor; Rechte: WDR/Schieb

Facebook schreibt den Usern Klarnamen im Profil vor

Äußerst umstritten: Klarname oder Pseudonym?

Ja, diese Hoffnung könnte man haben. Ich würde davon auch grundsätzlich ausgehen – und würde mich über jeden Fall freuen, wo die Behörden durch eine Klarnamenpflicht eine Straftäterin oder einen Straftäter schneller identifizieren und bestrafen können. So argumentieren auch die klaren Befürworter einer Klarnamenpflicht, etwa Wolfgang Schäuble.

Die Kritiker hingegen, die Anonymität im Netz quasi für ein Menschenrecht halten, argumentieren dagegen: Klarnamenpflicht bringt nicht den gewünschten Effekt. Staatsministerin Dorothee Bär ist gegen eine Klarnamenpflicht, wie sie uns hier im Blog bereits geschildert hat. Der Richter Ulf Buernmeyer argumentiert sehr anschaulich, dass Klarnamenpflicht allein nicht viel bringt. Es müssten andere Regeln her.

In einer idealen Welt wäre alles einfach

In der Tat scheint Klarnamenpflicht kein Allheilmittel zu sein. In Südkorea wurde sie eingeführt – und nach einigen Jahren auch wieder aufgehoben, da sie nicht den gewünschten Effekt gebracht hat.

In einer idealen Welt bräuchte man keine Pseudonyme, da niemand wegen seiner Haltung oder – gesittet vorgetragenen – freien Meinungsäußerung bedroht oder verfolgt würde. In einer idealen Welt bräuchte man aber auch keine Klarnamen, da niemand auf die Idee käme, jede Form von Anstand hinter sich zu lassen und andere Menschen zu bedrohen, zu beleidigen, Hass und Hetze zu verbreiten und das Recht auf freie Meinungsäußerung mit einem Persilschein für ungesühnte Straftaten zu verwechseln.

Leider leben wir nicht in einer idealen Welt.

Staatsministerin Dorothee Bär spricht sich gegen eine Klarnamenpflicht aus

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

9 Kommentare

  1. Mal von Sinn oder Unsinn abgesehen, wie will man das denn technisch lösen? Muss man dann eine beglaubigte Kopie seines Passes an FB senden um einen Account zu eröffnen?

    • Nun, denkbare wäre das. Oder auch, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist, sich unter falschem Namen anzumelden etc. Ich sage nicht, dass das richtig wäre oder gar populär – aber es wäre möglich.

  2. Unklarname Lin Ux am

    „Hass und Hetze“ ist durch inflationären Gebrauch inzwischen zur leeren Worthülse geworden.
    Es gibt Positionen die ich vertrete von Links und von Rechts; je nach Nachbarn würde ich mit Klarnamen von beiden Seiten Prügel beziehen und sollte ich auch noch Witze über Islamisten machen wäre ich geliefert. Vertrete ich linke Positionen und mein FDP-Arbeitgeber erkennt mich bin ich nicht optimistisch was Beförderungen angeht; werden Arbeitsplätze abgebaut werde ich in die Arbeitslosigkeit befördert.
    Es gibt ein Recht auf Anonymität bei der Wahl. Die sind aber nur alle paar Jahre und zwischendurch sollte man ein echtes Feed Back bekommen sonst kann das heftige Überraschungen geben falls man am Wähler vorbei regiert. Diese Gefahr sehe ich bei der angeblich breiten Akzeptanz der Corona-Maßnahmen; viele zerstörte Existenzen werden die Laune bei der nächsten Wahl mächtig verderben. Ich würde mal schätzen, dass man sich mal wieder in einer Echokammer einrichtet.
    Außerhalb von Digistalistan wechsel ich alle paar Wochen das Pseudonym. Ursache ist eine Erfahrung bei Frank Plasberg; in der Regel habe ich eine Zensurquote von 0% bis 5% und auf einmal ging das bei hart aber fair hoch bis 95% und nur da. Nächste Woche mit anderen Pseudonym war alles wieder in Ordnung. Noch eine Erfahrung, es war mir unerklärlich warum ein Kommentar unter dem Pseudonym „Mannstein“ zensiert wurde. Mir viel nur noch General von Manstein aus dem 2.Weltkrieg ein, der gleiche Kommentar anonym gesendet ging durch. Diese Woche wurde ich wieder nicht nachvollziehbar zensiert, nächste Woche mit anderen Pseudonym dürfte wieder alles in Ordnung sein.
    Facebook ist mir ziemlich egal, freiwillig bekommen die keine Daten von mir und ich hoffe meine Blocker für Cookies, Tracker und Scripte funktionieren.

    • Carsten Mohr am

      “Recht auf Anonymität bei der Wahl” ist richtig. Aber man weiß, ob derjenige zur Wahl legitimiert war oder nicht. Und, Wählen ist ja keine Straftat – noch nicht ;-)
      Das vielleicht Beiträge unter besonderen Namen als Pseudonym benutzt gleich ausgesiebt werden, ist eine Art Algorithmus um sich vor möglicherweise nicht auf Anhieb erkennbare inhaltlich negativer Zusammenhänge zu schützen. Wenn Sie den Mechanismus ja jetzt kennen, dürfte Ihrer weiteren freien Meinungsäußerung auch nichts mehr im Weg stehen.

      • Carsten, beim Versuch Unerklärliches zu erklären ist mir dumme KI auch mal eingefallen. Die stolpert aber oft schon über unterschiedliche Schreibweise (hier „Manstein“, „Mannstein“). Wahrscheinlicher sind Purzelbäume natürlicher Intelligenz und diese Mechanismen kann man nicht kennen. Mit einem solchen Algorithmus wäre Göring-Eckardt von den Grünen unter Klarnamen immer gesperrt. Ich vermute da eher, dass manchmal ungeeignetes Personal an der Löschtaste ist, Praktikanten oder zu stark Sendungsbewusste. Launisches Stammpersonal wäre aber auch keine bessere Erklärung. So oder so ist die Grenze zwischen Regelkontrolle und Zensur unscharf aber sehr heikel wenn man an Meinungsfreiheit glaubt. Es drängen sich viel zu oft solche Fragen auf wie „Warum zensiert Youtube harmlose Videos?“ oder warum zensieren öffentlich rechtliche Medien harmlose Kommentare?

  3. Facebook sollte lieber endlich dafür sorgen, dass Hetzer und andere gesperrt und Hass-Beiträge gelöscht werden. Dann bräuchte es keine Klarnamenpflicht. Aber aktuell ist es ja so, dass man auf Meldungen an Facebook über Beleidigungen, Mordaufrufe und ähnliches nur die Standardantwort bekommt, dass der Beitrag geprüft wurde und nicht gegen die eigenen Regeln verstößt. Hier sollte Facebook selbst viel stärker in die Haftung genommen werden.

    • Hallo! Ich bin die Klägerin aus Ingolstadt. Ich habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen, mein Vorname war real, nur den Nachnamen habe ich mit Irgendwer angegeben. Warum? Solange jeder Bürger für 10 Euro beim Einwohnermeldeamt meine Adresse in Erfahrung bringt, weigere ich mich, diese Info preiszugeben. Wer schon mal gestalkt wurde, versteht das. Facebook hat meine Daten sehr wohl, denn meine Bankverbindung war hinterlegt sowie meine T-Online Email-Adresse. Interessant war, dass das OLG München mir zuerst Recht gab, dann aber seine Meinung revidierte, nachdem der Termin 2 x (!!!) verschoben wurde! Ferner wäre FB glaubwürdiger, wenn jeder Acc gesperrt wird. Dieses Interesse besteht aber nicht da sie sonst viel zu viele Mitglieder verlieren würden. Für mich ist die Sache noch nicht vorbei – mit Spannung warte ich auf das Urteil vom BGH. Ich möchte nochmal betonen das man nicht vergessen sollte das dies hier nur „Social Media“ sind …. Eine Herausgabe der Kopie des Ausweises ist übrigens nicht erlaubt ;)

  4. Carsten Mohr (im Klarnamen) am

    Ich habe mir das Interview mit Frau Bär angesehen um hinsichtlich der These, Klarnamen verschlimmern die Situation nur, handfeste Argumente zu bekommen. Wenig, sehr wenig. Dennoch habe ich in den gut 40 Minuten mehr darüber nachdenken (müssen) und meine erste Haltung, Klarnamenpflicht unbedingt, aufgegeben. Frau Bär sprach davon, wenn Jungendliche wegen unbedachter Äußerungen zum medialen Gespött und dann auch in der realen Welt werden. Stehe ich ganz und gar hinter.
    Dann fiel mir etwas auf was ich interessant finde: mit dem Klarnamen kann ich es in Foren und Chatgruppen zu einem ansehlichen Bekanntheitsgrad führen, was mir in meinem realen sozialen Umfeld vielleicht verwehrt blieb oder ich aufgrund von Komplexen oder mangelnder sprachlicher Kompetenz, gesellschaftlicher Unbedeutendheit nicht zum Erfolg geführt hätte. Ich schaffe mir mein eigenes Umfeld, indem ich da auftrete, wo man mir zuhört. Da habe ich ein persönliches Interesse, mit Klarnamen gesehen zu werden um mich “feiern” zu lassen und ein akzeptierter Teil einer gesellschaftlichen Gruppe, wenn auch nur medial, zu sein. Die Hemmschwelle sinkt, um als stark zu gelten, um sich um die Deutungshoheit verdient gemacht zu haben.
    Also denke ich mal, dass eine Klarnamenpflicht es nicht besser macht. Davon ab aber, um hetze gegen Personen auch verfolgen zu können, können doch ebenfalls Algorithmen der Pfad der Weisheit sein und aus dem Dilemma helfen. Denn wenn eine Frau Bär vermehrt Zuschriften aus unterschiedlichen Kanälen mit negativen Inhalten bekommt, besteht durchaus ein Schutzinteresse ihrerseits und der Gesellschaft ihr gegenüber.
    Dennoch denke ich, das Drohungen unter Klarnamen eher auch solche bleiben. Glücklicherweise, denn nur Amokläufer/Attentäter würden sich freuen, im Nachruf namentlich genannt zu werden. Die zu identifizieren gibt es aber Behörden, die man tunlichst sehr gut finanziell und kompetent ausstattet. Damit sie, wie Konsens in ihrem Interview mit Frau Bär war, diese auch ihre Aufgabe erfüllen können.
    Ein sehr differenziert zu betrachtendes Thema, wie ich bemerke. Es wird uns noch lange beschäfftigen, denn die sozialen Netzwerke werden nicht verschwinden und sind ein Teil unserer ge- und erlebten Realität.

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