
Google muss Links zu heiklen persönlichen Informationen nicht weltweit unterdrücken – sondern nur innerhalb der Europäischen Union. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Richter haben damit dem „Recht auf Vergessenwerden“, das sie mit einem Urteil von 2014 selbst geschaffen hatten, Grenzen gesetzt – und das ist gut so. Grund…