Es gibt Tage im Leben von Journalisten, an denen sie mit sich ringen. Denn man muss ja auch darüber nachdenken, wie das, was man weiß und aufschreibt, auf andere wirken könnte. Und dass man nicht nicht wirken kann, wissen wir, seit der Psychologe Paul Watzlawick dies nicht nur erkannt, sondern auch aufgeschrieben hat.
Wenn ich nun also aufschreibe: „Liebe Leute, dieser ganze Kontaktbeschränkungskram gilt im Grunde nur für den öffentlichen Raum. Was Ihr hinter den Türen Eurer Wohnungen und Häuser treibt, ist in Wahrheit gar nicht geregelt. Unsere Landesregierung tut nur so“, dann hat das eine Wirkung. Und zwar eine, die niemand, der bei klarem Verstand ist, wirklich wollen kann. Nennen wir diese vermutete Wirkung mal den „Winterberg-Effekt“.
Tun als ob
Aber was mich und meine Kollegen umtreibt ist die Frage, ob diese „So-tun-als-ob-Politik“ nicht doch einmal betrachtet gehört. Denn wir glauben, trotz mancher Zweifel, an die Personen, die gemeinhin als „mündige Bürger“ geläufig sind. Also an Menschen, die ja auch wählen und mithin die Geschicke des Landes mitbestimmen und die sich kraft ihrer Vernunft für das Richtige entscheiden können. Die Staus auf den Straßen und Pisten rund um Winterberg zeigen aber, dass diese Annahme immer wieder arg strapaziert wird.
Und wenn ich mir den Wortnebel unseres Ministerpräsidenten und seiner Minister zu der Frage anhöre, was man in Privatwohnungen tun darf oder besser lassen sollte, dann scheint mir auch das Vertrauen der Regierenden in die Vernunft des Wahlvolks ziemlich angegriffen zu sein.
Natürlich wäre es total unvernünftig, wenn man sich jetzt in größeren Runden an Esstischen oder in Sitzlandschaften träfe. Dem Virus ist es piepegal, was in der Coronaschutzverordnung steht, ob sie sich nun explizit auf private Räume bezieht oder nicht, ob man lautstark Partys feiert oder sich bei gedämpfter Musik über gedämpftes Gemüse beugt.
Der Party-Paragraph
Fakt ist: Laut Corona-Schutzverordnung sind nur Partys verboten. Dem geschriebenen Wort ist ansonsten nicht zu entnehmen, dass sich die Verordnung auf Privaträume bezieht. Die Kontaktbeschränkungen gelten nur für die Öffentlichkeit.
Was Partys sind, ist zwar nicht näher definiert, Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann aber sagt, er könne Partys von zulässigen Zusammenkünften klar unterscheiden. In seiner münsterländischen Heimat sind Partys irgendwie mit der Räumlichkeit „Treckerschuppen“ verbunden.
Partys sind an #Weihnachten tabu – Wie man solche vom normalen weihnachtlichen Beisammensein unterscheidet, erklärt NRW-Gesundheitsminister #Laumann punktgenau. pic.twitter.com/62DoE9Rtoy
— Westpol (@Westpol) December 17, 2020
Will man also dieses durchaus beabsichtigte Durcheinander verstehen, muss man sich vor Augen führen, dass Privaträume zu den heiligen Kühen unseres Rechtssystems gehören. Die Unverletzlichkeit der Wohnung kann nur durch einen richterlichen Beschluss aufgehoben werden oder wenn Gefahr im Verzug ist und zum Beispiel der begründete Verdacht besteht, dass man im Kleiderschrank einen Terroristen versteckt hat. Auch ein Gerichtsvollzieher, der Aufkleber verteilen will, kommt nicht alle Tage zu Besuch.
Gefahr im Verzug
Es wäre sicherlich interessant, was ein deutsches Gericht sagen würde, wenn sich Ordnungskräfte Zutritt zu einer Wohnung verschaffen und die Anwesenden um ihre Ausweispapiere bitten, um anschließend womöglich auch noch den Grad der Verwandtschaft zu ermitteln. Ich bin zuversichtlich, den Autoren der Coronaschutzverordnung ist klar, auf wie dünnem juristischen Eis sie sich bewegten, würden sie Treffen in Privaträumen explizit mit Sanktionen bedrohen.
Hinzu kommt noch eine andere Frage: Wie sinnhaft ist es, etwas zu verbieten, was man gar nicht kontrollieren kann? Wie zum Henker sollen 40.000 Polizisten in NRW die Privaträume von 18 Millionen Menschen kontrollieren? Klar können sie den Beschwerden aufmerksamer Nachbarn nachgehen, die eine Kleinbusladung von Leuten in der angrenzenden Zweizimmerwohung haben verschwinden sehen. Der nette Abend unter Freunden wäre sicherlich im Eimer. Aber gingen die Beteiligten mit ihrem Bußgeldbescheid vor Gericht, würde es bestimmt spannend.
Aus diesen Gründen also, so vermuten wir, sagt die NRW-Landesregierung etwas anderes, als sie dann tatsächlich in ihre Verordnungen schreibt. Diese Ton-Text-Schere gibt es seit Monaten. Sie wurde hin und wieder einmal angesprochen. Aber die Verwirrung um das, was gesetzlich sanktioniert ist und an welcher Stelle es sich um (völlig richtige) Appelle handelt, ist komplett. Kaum einer blickt mehr durch.
Schleichwege
Im Grunde wäre es ganz einfach, wenn wir alle mündige Bürger wären, wenn wir vernünftige Entscheidungen träfen und unseren Grips nicht darauf verwendeten, um Lücken in den Regeln oder den Schleichweg nach Winterberg oder Hellenthal zu finden.
Dann nämlich könnte man sagen: “Liebe Leute, es wäre uns am allerliebsten, wenn wir diese ganze verflixte Coronaschutzverordnung vergessen könnten. Ohne Eurer vernünftiges Zutun gibt’s noch jede Menge Tote. Es ist völlig egal, was wir aufschreiben, solange Ihr DAS nicht kapiert. Bleibt zuhause, beachtet Hygiene und Abstand und schränkt Euch ein. Das ist das Einzige, was gerade hilft.”
Wäre schön, wenn man das einfach mal so sagen könnte.
20 Kommentare
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Ton-Text-Schere ist ein schöner Begriff. Sollte in einem Rechtsstaat aber nicht vorkommen. Die rechtsstaatlichen Bedenken aus Artikel 13 werden in anderen Bundesländern aber nicht geteilt, ohne dass man dort von Klagen oder gescheiterten Bußgeldverfahren hört. Komischerweise gelten diese Bedenken nicht, wenn es um den absolut unbestimmten Rechtsbegriff “Party” geht. Interessant ist auch, dass die ausschließliche Geltung im öffentlichen Raum schon in allen NRW-Corona-Verordnungen stand. Heute ist es dann auch mal der SPD-Opposition aufgefallen. Hätten Sie das nur bei einer Debatte im Landtag gemerkt?
Danke Herr Drescher für diesen Beitrag; er trifft den Nagel auf den Kopf! Ich hatte bereits vor Wochen in (nicht veröffentlichten) Leserbriefen und auch an die Aktuelle Stunde auf das Problem “öffentlicher Raum / private Wohnung” aufmerksam gemacht, auch auf den unbestimmten Begriff “Party” (gemütliches Beisammensein vieler Personen in einer privaten Wohnung ist noch lange keine “Party” o.ä.!)
Lieber Herr Drescher, diesem Beitrag ist nichts hinzuzufügen. Er trifft den Nagel auf den Kopf. Ähnlich ist es in Kitas und Schulen. Wir haben ab Montag einen eingeschränkten Regelbetrieb, genau wie die offenen Ganztagsschulen. Es wird an die Eltern appeliert, die Kinder nicht zu bringen. Letztendlich darf aber jeder selbst entscheiden, ob er sein Kind in die Betreuung gibt. Der Grund, warum das Kind gebracht wird ist nicht relevant. Er darf nicht hinterfragt werden und es muss auch kein Arbeitsnachweis erbracht werden. Im ersten Lockdown nannte Herr Stamp dies stufenweise zur Öffnung, sprich eingeschränkter Regelbetrieb. Soviel zu geschlossenen
Ich habe jedes Vertrauen in die Landesregierung verloren. Es gibt keine klare Linie und kaum effektive Maßnahmen. Die einzige klare Linie, die ich erkennen kann, ist, dass alles “weicher gespült” wird als die MP mit der BK’in vereinbart haben.
Sollte Herr Laschet meinen, dass ihm dieses Verhalten Wählerstimmen bringt, so ist er schief gewickelt. In meinem CDU-lastigen Bekanntenkreis werden nur noch die Augen verdreht, wenn der Name Laschet fällt. Keiner will dieses ineffektive Theater noch monatelang erleben. Lieber einmal für vier Wochen alles dicht machen (auch die Arbeitsstätten) und die Zahlen werden deutlich sinken. So aber ruinieren wir unsere wirtschaftliche und finanzielle Grundlage und bekommen die Pandemielage nicht in den Griff.
Mal ganz ehrlich… Wer hat den verquasten Text der Coronaverordnung(en) NRW zu verantworten? Mit Sicherheit Juristen! Da ich selber Jurist bin, maße ich mir zu, einen juristischen Text auch verstehen zu können, ohne dass ich den Text zwei- bis dreimal lesen muss, ehe ich verstehe, was gemeint ist. Paragraf 2 der Verordnung ist eine Unverschämtheit. Das meine ich nicht inhaltlich, sondern textlich.
Vorschlag: Die Verantwortlichen mögen doch bitte einmal so schreiben, dass es auf Anhieb zu verstehen ist. Dafür gibt es Fortbildungsmöglichkeiten… oder einfach den gesunden Menschenverstand.
Ja, vielen Dank für ihren Beitrag, Herr Drescher. Er macht klar, was die NRW-Coronaverordnung nicht klar sagt.
Konkret: Es heißt, ein Haushalt dürfe nur eine Person aus einem anderen Haushalt ohne Mindestabstand etc. treffen. Das ist eine klare, wenn auch harte Ansage.
Dass Problem ist, dass am Anfang des Satzes “im öffentlichen Raum” steht.
Das liest jedoch nicht jede/r mit: So wie in dem Beitrag in den ZDF-Tagesthemen von heute Abend, in dem man die kleine Tochter einer alleinerziehenden Mutter emotional hochwirksam
bedauern ließ, dass sie ihre Oma leider nicht besuchen könne.
Kann sie aber juristisch gesehen laut NRW-Verordnung durchaus: Mutter und Tochter dürfen die Oma sehr wohl treffen, nur nicht im öffentlichen Raum. Konkret: Die Verordnung verbietet ein Treffen im Park, aber gegen ein Treffen im kuscheligen Wohnzimmer führt sie nichts ins Feld.
Wohl aber der gesunde Menschenverstand:
Denn dem Virus ist der Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Raum völlig egal.
HInzukommt: Da der öffentliche Raum in der Regel draußen ist, wäre ein Treffen dort sicherer als in kuscheligen privaten Innenräumen, da das Virus sich drinnen viel erfolgreicher fortpflanzen kann. Anders ausgedrückt: Das Virus freut sich bestimmt über Beschränkung
der Kontaktverbote auf den öffentlichen Raum.
Ja, Verordnungen sind juristische Gebilde und haben als solche ihre Grenzen: Im Fall von Corona können sie dank der Geschützheit unserer Wohnungen im Prinzip nur auf den öffentlichen Raum angewandt werden. Und daher können sie nur schwer – oder gar nicht – gesunden Menschenverstand, Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein bei den Menschen fördern.
Um das zu erreichen, müsste die Politik über Verordnungen hinaus mehr tun, um nachhaltig deren “Geist” an den Mann/die Frau/das Kind zu bringen.
In Ergänzumg zu meinem gestrigen Kommentar:
Ich hatte damals geschrieben (und ging auch an Karl Lauterbach):
„Mich ärgert zunehmend, wie in der Öffentlichkeit das Thema Kontaktbeschränkungen kommuniziert wird.
Leider wird in der öffentlichen Diskussion überwiegend übersehen, dass die Bestimmungen zu den Kontaktbeschränkungen nach CoronaSchVO NRW ausschließlich für den öffentlichen Raum gelten, siehe CoronaSchVO § 2.
Die ganze Aufregung um die Kontaktbeschränkungen ist m.E. übertrieben bzw. die Umsetzung in NRW ist halbherzig: jeder Normalbürger denkt, dass dies auch für seine Wohnung gilt; zumindest für NRW gilt das aber ausschließlich für den öffentlichen Raum, siehe CoronaSchVO §§ 2 (1) und (2.1) i.V.m. 1(5) sowie auch § 18(2)! (Darauf hat ja auch Armin Laschet mehrmals hingewiesen.) Innerhalb der privaten Wohnung können sich also so viele unterschiedliche Personen treffen, wie in die Wohnung passen! Die sollten nur nicht alle zusammen auf die Straße oder den Bürgersteig gehen! Und die klare Ansage der Herren Laschet und Reul, dass nicht in den Wohnungen kontrolliert werden wird, ist ja scheinheilig, da ja sowieso dort kein Verstoß vorliegen kann! Darüber hinaus finde ich diese Ansage auch noch kontraproduktiv.
Der neu eingefügte Satz 1 unter § 2(1) “Partys und vergleichbare Feiern sind generell untersagt.” ist m.E. juristisch fast wertlos, da zu unbestimmt.
Außerdem: “Zusammentreffen” / gemütliches Beisammensein ist noch lange keine Party o.ä. !
Ich befürchte, dass diese NRW-Bestimmungen nicht den erhofften Erfolg haben werden!
Um Missverständnissen vorzubeugen: mir gehen die Maßnahmen in NRW nicht weit genug; das wird sich in Januar/Februar 2021 rächen! Und auch die Presse sollte dem “Volk” die ganze Wahrheit vermitteln, vielleicht wacht dann die Politik endlich mal auf!“
Und weiterhin:
„Die gestern (05.01.2021) beschlossenen Maßnahmen halte ich überwiegend für viel heiße Luft. Insbesondere ist zu den verschärften Kontaktbeschränkungen anzumerken, dass sie nur für den öffentlichen Raum gelten! Meine private Wohnung kann ich mit so vielen unterschiedlichen Personen vollstopfen wie sie fasst! Die sollten nur nicht alle zusammen vor die Tür gehen! Absurd!?“
Den übrigen hier bereits verfassten Kommentaren kann ich nur uneingeschränkt zustimmen!
Die Wirkung der Kontaktbeschränkungen wird sich nicht messbar verbessern, auch wenn ausdrücklich der private Bereich einbezogen würde. Es ist nicht hinreichend kontrollierbar und umsetzbar. Wenn man angesichts von derzeit über 1000 Toten in D täglich jetzt, wie Herr Konz, bereit ist, Grundrechte noch schärfer einzuschränken, dann sollte man es dort tun, wo es etwas bringt. Wir brauchen eine Impfpflicht wie heute schon bei Masern und eine radikal neu gestaltete Corona-App, bei der der Datenschutz zurück gestellt wird. Beide Punkte – Impfpflicht und App – werden bei uns immer noch tabuisiert.
Dem vorigen Kommentar kann ich uneingeschränkt zustimmen! Auch ich halte nichts von kaum umsetzbaren bzw. kaum kontrollierbaren Maßnahmen; zu diesen zähle ich bereits die Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum! In diesem Zusammenhang wollte ich lediglich auf die Inkonsequenz hinweisen! M.E. sind Ausgangsbeschränkungen oder Ausgangssperren schon deutlich besser kontrollierbar.
Dass eine Impfpflicht vermutlich durch die Hintertür (Hausrecht z.B. Flugverkehr, Restaurants etc.) eingeführt wird, kann ich nur begrüßen! (Aber bitte erst dann, wenn alle die Möglichkeit hierzu hatten.)
Was die Corona-Warn-App angeht bin ich ebenfalls der Meinung, dass sie vor lauter Freiwilligkeit und Datenschutz keinen nachhaltigen Beitrag zur Pandemie-Bekämpfung leisten kann, auch wenn Helge Braun u.a. das Gegenteil suggerieren! Ich selbst habe sie nur deswegen noch nicht auf meinem Smartphone deinstalliert oder deaktiviert, weil ich denke, dass sie zumindest auch nicht schaden kann.
Interessanterweise sind die Kontaktverbotsregeln in verschiedenen Bundesländer sehr unterschiedlich:
Niedersachsen und Sachsen z.B. untersagen auch im Privatbereich den Kontakt mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt, wobei sich dies in Niedersachsen auf die gesamte Wohnung bezieht (also ein einziger Gast zulässig ist), in Sachsen dagegen auf “privat genutzte Räume” (ein Bewohner kann also in einem Raum einen Gast empfangen und ein anderer in einem 2. Raum einen anderen Gast).
Noch ein Nonsens. OPTIKER dürfen öffnen, Frisöre nicht, obwohl Frisöre einen wesentlich grösseren Arbeitsabstand haben als refraktionierende und Kontaktlinsen anpassende Optiker.
MfG
Hermann Schulze
Danke für den Kommentar. In seiner Rede am 06.01. sagte Christian Lindner, die FDP wolle ab September wieder im Bund mitregieren – daher also jetzt hier in NRW nur halbherziges Handeln und Geschenke, wie der Erlass der Gebühren für Kitas (egal, ob man das Kind zuhause lässt oder nicht). In unserer Kita (gute Gegend) gehen 95% der Kinder. “Es soll keine Belastung sein”, sagt eine befreundete Mutter. Wir lassen es bleiben, aber die Argumentation ggü. dem Arbeitgeber ist natürlich schwierig! Die Krankentage wird wohl nicht “einfach so” geben (rechtlich gesehen völlig ok, aber die Politik verspricht es ja gerade anders). Unmöglich.
Wäre schön, wenn man Leute, die solche verlogenen, hirnrissigen Beiträge verfassen, nicht auch noch via GEZ-Steuer zwangsweise mästen müsste.
Da sollten wir alle uns von dem Hetz-Kommentar des Corona Coronator aufs schärfste distanzieren!
Coronator: Sind Sie in der Lage, einen sachlichen Beitrag zu leisten?
Aber typisch für Hetzer: Identität verschleiern! Da ist wenigstens Donald Trump ehrlicher!
Das ist einfach falsch! In Niedersachsen gibt es keinerlei Einschränkungen für den privaten Bereich, selbst der NRW Absatz “Partys und ähnliche Feiern sind generell untersagt” fehlt dort.
Das mag für Niedersachsen richtig sein. Die Coronaschutzverordnungen werden von den Bundesländern erlassen. Und in Nordrhein-Westfalen (davon handelt dieses Landtagsblog)ist es so, wie wir es dargestellt haben.
Langsam hat auch die Geduld ein Ende. Ich möchte einfach nicht wissen wie es bei der Seelsorge am Telefon aussieht. Die dunklen Tage zuhause, da sind Depressionen vorprogrammiert.
Es muss endlich ein Lösung her und der gestrige Impfgipfel gibt auch nicht viel her. Selbst Söder sagte eine Lockerung kommt nich in Frage am 14.02. Der Lockdown wird 100pro bis Ostern verlängert und ich habe das Gefühl das Deutschland bald mit der Geduld am Ende ist und wir Gefahr laufen niederländische “Partys” aus der Straße zu haben.
“Wenn ich nun also aufschreibe: „Liebe Leute, dieser ganze Kontaktbeschränkungskram gilt im Grunde nur für den öffentlichen Raum. Was Ihr hinter den Türen Eurer Wohnungen und Häuser treibt, ist in Wahrheit gar nicht geregelt. Unsere Landesregierung tut nur so“, dann hat das eine Wirkung. Und zwar eine, die niemand, der bei klarem Verstand ist, wirklich wollen kann. Nennen wir diese vermutete Wirkung mal den „Winterberg-Effekt“.”
Geau aus diesem Grund werden die Medien immer unglaubwürdiger – man schreibt bzw verschweigt genau so, wie das von der Regieung gewüscnht wird.
So war es schon vor einem Jahr als Masken angeblich nutzlos waren (eigentlich aber nur niicht verfügbar)…. Fragen Sie dochb einmal, warum FFP2 Masken erst jetzt vorgeschrieben werden, und nicht bereits im Oktober??
Genau richtig. Eine Frechheit extra die Leute zu verunsichern damit sie sich nicht an die Regeln halten. Die Medien sollten aufklären und nicht die Wahrheit für die politik verschleiern. Egal ob Sie finden das es die Bürger wissen sollten oder nicht. Stellen wir uns doch mal vor die Politiker würden einen Massenmord zu lassen… sollte man das auch vertuschen weil es besser wäre wenn es keine Leute wüssten (Aufstände etc.)
“Es wäre sicherlich interessant, was ein deutsches Gericht sagen würde, wenn sich Ordnungskräfte Zutritt zu einer Wohnung verschaffen und die Anwesenden um ihre Ausweispapiere bitten,”
Genau das ist in den letzten Wochen mehrfach passiert!!