Transitfahrten sind, die Älteren unter uns werden sich erinnern, nichts für schwache Nerven. Allein der eisige und undurchdringliche Blick der DDR-Grenzer in Helmstedt sorgte dafür, dass die Temperatur im Auto auf dem Weg nach Berlin (West) um einige Grade sank und die Besatzung des Fahrzeugs sich vor einem außerplanmäßigen Aufenthalt in einer sozialistischen Haftanstalt zu fürchten begann.
Nun ist die DDR schon lange Geschichte. Aber Transitfahrten kommen gerade wieder in Mode. Die Rede ist von der Fahrt durch Städte und Landkreise, in denen eine Ausgangssperre verhängt wurde. Darf man dort während der Zeit der Sperrstunde, also zwischen 21 und 5 Uhr hindurchfahren, wenn man sich auf dem Weg von einem nicht ausgangsbeschränkten Gebiet in ein anderes befindet?
Infektiologisch problematische Situation
Nehmen wir zum Beispiel die Stadt Köln mit ihrem Autobahnring, ihrem nicht ganz unwichtigen Gleisanschluss und dem Flughafen; oder die Stadt Krefeld, auf deren Gebiet die A57 verläuft; den Kreis Unna mit dem Kamener Kreuz – alles Städte oder Kreise, in denen gerade die Ausgangssperre gilt.
“Soweit dem MAGS bekannt ist”, ließ das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jetzt auf WDR-Anfrage wissen, “sehen viele der in Nordrhein-Westfalen geltenden Regelungen keine Ausnahme für Transitfahrten vor, sodass Fahrten als Aufenthalt außerhalb einer Wohnung unzulässig wären.”
Nun ist es unseres Wissens bisher noch nicht zu nächtlichen Autobahn- oder Eisenbahnsperrungen gekommen. Und dies ist wohl der Einsicht zu verdanken, dass eine Durchsetzung der Sperrstunde „den bundesweiten Schienenverkehr außerhalb beruflich erforderlicher Fahrten praktisch zum Erliegen bringen“ würde. Ein Transitgast in der Bahn käme mit der “infektiologisch problematischen Situation” gar nicht in Berührung und daher wäre so ein Verbot wohl nicht verhältnismäßig, findet das Ministerium weiter.
Dies gelte wohl auch für den Straßenverkehr, allerdings dürften mögliche Ausnahmen nicht dazu führen, dass die “bloße Behauptung einer Transitfahrt” die Ausgangsbeschränkung aushebeln könnte. Es braucht also einen Grund – und zwar einen triftigen.
Gewichtige Gründe
Wir wissen nicht, ob unsere Frage der Grund dafür ist, aber das Ministerium hat nun die Kommunen kontaktiert und angeregt, sie sollten in ihren Allgemeinverfügungen Ausnahmen für Transitfahrten mit der Bahn und auf Bundesfernstraßen aufnehmen. Die sollen aber nur dann gelten, wenn das “Fahrzeug nicht ohne einen gewichtigen Grund verlassen wird”.
Welche gewichtigen Gründe die örtlichen Ordnungshüter gelten lassen, wird wohl der Phantasie der Kommunen überlassen. Bis das geklärt ist, empfehlen wir, nach 21 Uhr das letzte WC vor dem Sperrgebiet aufzusuchen. Das war schon zu DDR-Zeiten keine doofe Idee.
Ein Kommentar
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Ich möchte nicht wissen, wie viele Viren über die Grenze geschleppt werden. Die weltweite Ausbreitung ist doch die Folge des internationalen Verkehrs. Eine Kontrolle an den Grenzen ist doch unmöglich einzuhalten. Stichproben können daran wohl wenig ändern. Das Thema Corona wird uns also noch lange verfolgen.