Die Fakten vorab
Am 14. Mai geben die Wahlberechtigten in Nordrhein-Westfalen (NRW) ihre Stimmen zur Landtagswahl ab. Der Landtag ist das Parlament eines Bundeslandes. Insgesamt können zwei Stimmen vergeben werden. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat aus dem entsprechenden Wahlkreis gewählt und mit der Zweitstimme die Partei. In den einzelnen Wahlkreisen gewinnt der Direktkandidat mit den meisten Stimmen und zieht automatisch in den Landtag ein. Die Parteien schicken – anteilig der Wahlstimmen – ihre Kandidaten von den Landeslisten in den Landtag. Bis zur nächsten Landtagswahl sind es in der Regel fünf Jahre.
Diese Fakten sind den meisten Wählerinnen und Wählern bekannt. Viel interessanter sind jedoch die Fragen: Warum ist die Landtagswahl für die Bürgerinnen und Bürger so wichtig? Wie kommt eigentlich ein Politiker auf den Wahlzettel? Oder, wer darf überhaupt kandidieren?
Wozu wählen?
Nehmen wir an, Sie gehen gerne shoppen. Da Sie jedoch Vollzeit berufstätig sind, haben Sie nur begrenzt die Zeit dazu, nämlich: am Abend, am Wochenende sowie an verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen. Sie interessieren sich also für die Ladenöffnungszeiten und hätten gerne längere und andre Öffnungszeiten. Dafür gibt es das Gesetz zur “Regelung der Ladenöffnungszeiten in NRW”. Dieses Gesetz wird im Landtag diskutiert und verabschiedet. Als Person können Sie dabei jedoch nicht mitentscheiden. Dafür wählen Sie den Direktkandidaten und die Partei, die dieses Thema angehen wollen.
Mit der Abgabe der beiden Stimmen wählen Sie also Ihren Interessenvertreter, der letztendlich im Landtag sitzt und über Landesgesetze mitentscheidet. Solche Entscheidungen haben schlussendlich Auswirkungen auf den Alltag eines jeden Bürgers aus NRW.
Wer darf wählen?
Jeder Bürger mit der deutschen Staatsangehörigkeit, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und 16 Tage vor dem Wahltermin in NRW wohnt, hat das aktive Wahlrecht. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selber wählen zu lassen – dies ist das sogenannte passive Wahlrecht. Hierfür muss man drei Monate vor der Wahl in NRW wohnen, ansonsten gelten die gleichen Bedingungen, wie beim aktiven Wahlrecht. Um kandidieren zu können, muss man sich jedoch im Vorfeld für den Landtag bewerben.
Wer darf kandidieren?
In NRW gibt es 128 Wahlkreise. Insgesamt werden mindestens 181 Kandidaten in den Landtag einziehen. Davon sind 128 Direktkandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommen werden – also der oder die Politiker/in von “nebenan”. Weitere mindestens 53 Kandidaten ziehen über die Landeslisten ein. Diese werden im Vorfeld – in Umfang und Reihenfolge – von den Landesdelegiertenkonferenzen der jeweiligen Parteien festgelegt. Wie viele Kandidaten von den Landeslisten in den Landtag ziehen, hängt vom Stimmenanteil ab. Es ziehen jedoch nur Kandidaten von Parteien in den Landtag, die über die Fünf-Prozent-Hürde kommen.
Noch nicht im Parlament
Parteien die noch nicht im Parlament sitzen müssen einige Hürden nehmen, um gewählt zu werden. Eine Partei, die neu in das Parlament einziehen möchte, muss demokratisch organisiert sein, d.h. folgende Punkte erfüllen:
- Die Partei hat einen, nach demokratischen Grundsätzen gewählten Vorstand,
- eine schriftliche Satzung und
- ein Programm.
Außerdem müssen mindestens 1.000 Unterschriften von Wahlberechtigten aus ganz NRW gesammelt werden. Erst dann darf die Partei zur Landtagswahl antreten.
Parteilose Kandidaten
Ähnlich verhält es sich mit Kandidaten, die parteilos antreten möchten. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich zur Wahl stellen. Voraussetzungen sind:
- Die Bürgerin oder der Bürger hat die deutsche Staatsbürgerschaft,
- muss mindestens drei Monate vor der Wahl in NRW gemeldet sein,
- ist mindestens 18 Jahre alt und
- kann 100 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Wahlkreis vorweisen.
Bisher ist es jedoch noch keinem parteilosen Kandidaten gelungen, in den Landtag NRW einzuziehen.
Erst wenn alle Kriterien erfüllt sind, können die Kandidaten zur Landtagswahl antreten. Wer jedoch letztendlich einen Sitz im Landtag bekommt und über die Landesgesetze entscheidet, hängt von Ihrem Kreuzchen ab.
Mehr zum Thema: Die Wahl von A-Z
Informationen zum Landeswahlleiter (extern): Der Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen
Quelle: Landtag NRW
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Unbedingt wählen gehen ist erste Bürgerpflicht.