Tag 156: Lektion in Bürokratie

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Tag 156: Lektion in Bürokratie

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57 Jahre. Technischer Angestellter bei der Stadt Duisburg. Der Vortrag des Zeugen ist sachlich-nüchtern, die Mimik und Gestik des Mannes sparsam. Seine Hände ruhen dabei meist auf dem Tisch vor ihm. Auch der heutige Zeuge im Loveparade-Strafprozess war zuvor Angeklagter.

Wegen geringer Schuld war das Verfahren gegen ihn und fünf andere Kollegen der Stadtverwaltung (ebenso wie gegen einen Ex-Mitarbeiter des Veranstalters) im Februar 2019 ohne Auflagen eingestellt worden. Seitdem verhandelt das Landgericht Duisburg nur noch gegen drei Lopavent-Mitarbeiter.

Kein Wort verliert der kühle Verwaltungsmann – man könnte ihn auch Bürokrat nennen – in seinem Eingangsstatement über den Tag der Katastrophe, über die 21 jungen Todesopfer, die im Gedränge starben. Seine Ausführungen sind eine (weitere) Lektion in Bürokratie in diesem Verfahren. Der Zeuge schildert seine Erinnerungen an das Genehmigungsverfahren für die Loveparade bis zur Begehung des Geländes einen Tag vor der Veranstaltung: “Am Ende der Begehung war die Aufgabe für mich als Bauaufsicht erledigt.” Ein paar Nachkontrollen habe ein Kollege erledigt. Er selbst sei am Tag der Parade nicht vor Ort gewesen.

Anklagebank unvollständig besetzt?

Als Sachgebietsleiter der Unteren Bauaufsicht im städtischen Amt für Baurecht und Bauberatung war der Zeuge für die Bearbeitung des Genehmigungsverfahrens zuständig. Er habe aber keine Veranstaltung genehmigt, betont er mehrfach, sondern einen Bau – damit sind die Auflagen für das alte Güterbahnhofs-Areal in Duisburg gemeint. So oft verweist der Zeuge auf seine (Nicht-)Zuständigkeit, dass der Vorsitzende Richter Mario Plein ihn an einer Stelle unterbricht und sagt, es gehe nicht immer nur um Zuständigkeiten.

Der Zeuge berichtet ausführlich über die mehrmonatige Prüfung des Techno-Festivals durch die Stadtverwaltung. Brandschutz, Baurecht, Besucherzahlen: Viele Aspekte waren im Prozess schon oft Thema – auch, dass es heftigen Streit zwischen Stadt und Veranstalter gab (und dass in der Duisburger Stadtverwaltung so gut wie jeder Staatsdiener strikt nach Schema F nur genau bis zu seinem Tellerrand schaute). Es sei normal, dass man “mit Bauherren nicht immer auf einer Wellenlänge” liege, sagt der Ex-Angeklagte. Aber der Veranstalter habe ja schließlich die baurechtlichen Vorgaben erfüllt.

An den entscheidenden, fatalen Punkten der Loveparade – Auswahl des Geländes sowie Zu- und Abgangssystem durch Tunnel – war der Zeuge nach eigenen Angaben – Achtung Wiederholung – nicht zuständig. Überhaupt sieht er bei sich keine Schuld. Zu seiner Zeit als Angeklagter habe er sich schon manchmal “gefragt, warum nicht mehr als zehn Personen auf der Anklagebank gesessen haben”. Der Richter fragt nicht nach, wen der Zeuge denn auf der Anklagebank vermisst hat.

Am Mittwoch (30.10.2019) wird die Befragung des Zeugen fortgesetzt.

Über den Autor

Jahrgang 1974. Geboren im westlichen Münsterland. Ich berichte seit 2002 über Politik und News aus Nordrhein-Westfalen. Bis 2007 für die taz, danach knapp fünf Jahre als Korrespondent der Nachrichtenagentur ddp/dapd. Seit 2012 arbeite ich für den WDR.

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