Hinweis: Die Aktualität hat die Geschichte von der kürzesten Amtszeit im Landtag überholt.
Martina Hannen wird im Juni Landtagsabgeordnete. Vermutlich aber nur für wenige Stunden, vielleicht sogar nur für wenige Augenblicke. Der Fall ist ein echtes Kuriosum.
Hintergrund ist eine peinliche Verwechslung. Die FDP-Politikerin aus dem Wahlkreis Lippe I sollte eigentlich auf dem aussichtslosen Listenplatz 48 kandidieren. Bei der Übermittlung der Landesliste an den Landeswahlleiter ist der FDP aber ein Fehler unterlaufen. Sie vertauschte zwei Namen.
Hannen muss ihr Mandat erst mal annehmen
Hannen stand plötzlich auf Platz 24 und der eigentlich dafür vorgesehene Kandidat Christian Sauter auf Platz 48. Der Fehler fiel erst auf, als die FDP-Landesliste vom Wahlleiter zugelassen und veröffentlicht worden war. Nach dem Wahlgesetz war es danach nicht mehr möglich, die Listenplätze zu verändern. Folglich ist Hannen offiziell gewählt.
Die Politikerin will allerdings nicht von dem “Büro-Fehler” profitieren und hat angekündigt, auf das Mandat zu verzichten. Aber auch das geht vorerst nicht. Der Landeswahlausschuss hat am Mittwoch (24.05.2017) festgestellt, dass Hannen zuerst ihr Mandat annehmen müsse, bevor sie es wieder abgeben könne. Einen Verzicht vorab sieht das Gesetz nicht vor.
Abgeordnete mit der kürzesten Amtszeit überhaupt
Kurios. Am 1. Juni, wenn der Landtag sich konstituiert, wird Hannen also Landtagsabgeordnete sein, nur um kurz danach – voraussichtlich – das Mandat abzugeben. Sie würde damit als die Abgeordnete mit der kürzesten Amtszeit in die Geschichte des Landtages eingehen.
Christian Sauter übrigens profitiert nicht von dem Verzicht. Die FDP hat 28 Mandate errungen. Wenn ein Abgeordneter aus dem Landtag ausscheidet, rückt der nächste auf der Liste nach, nicht Sauter.
Update: Nach Auskunft der Landtagsverwaltung erhält Hannen für ihre Kurz-Einsatz im Landtag eine Diätenzahlung. Diäten werden immer bis zum Ende des Monats gezahlt, in dem ein Parlamentarier aus dem Landtag ausscheidet.
Wenn Frau Hannen also am 1. Juni Abgeordnete wird und dann ihr Amt abgibt, erhält sie eine Monats-Diät: 8.837,17 Euro plus 2.169,27 Euro, die in das Versorgungswerk des Landtags fließen. Von Letzterem hat sie allerdings nichts, denn um Rentenansprüche zu erwerben, müsste sie mindestens drei Jahre in das Versorgungswerk einzahlen. Übergangsgeld steht ihr wegen der kurzen Amtszeit auch nicht zu.