Landesverfassungsgericht: Das Ringen um die roten Roben

https://blog.wdr.de/landtagsblog/landesverfassungsgericht-das-ringen-um-die-roten-roben/

Landesverfassungsgericht: Das Ringen um die roten Roben

Kommentare zum Artikel: 2

Um die Nachfolge der scheidenden Präsidentin des Landesverfassungsgerichts ist eine handfeste politische Auseinandersetzung entbrannt. Die Fraktionen von CDU und SPD können sich nicht auf einen einvernehmlichen Vorschlag verständigen, wer künftig das wichtigste Gericht im Land führen soll.

Der Job in Münster, um den es geht, ist nicht irgendein Posten in den Weiten der nordrhein-westfälischen Institutitionen. Es ist das wichtigste Richteramt im Land. Die Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs in Münster ist es, auf die Einhaltung der Verfassung durch die herrschende Politik zu achten. Mit anderen Worten: den Politikerinnen und Politikern in Düsseldorf auf die Finger zu schauen – und auch schon mal zu hauen. Dabei ist die Unabhängigkeit der Rechtsprechung oberstes Gebot.

Im Zweifel bestätigen die Richter in den roten Roben politische Entscheidungen oder sorgen für Korrekturen. Manchmal bescheren sie der Politik aber auch eine echte Klatsche. Normenkontrolle nennt sich das in der wenig blumigen Prosa der Juristen. Dass die es mitunter in sich haben kann, vor allem wenn sich Richterspruch und Wahlkampf zeitlich paaren, zeigt etwa die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz.

Verfahren in Münster: Risiko für die Regierung

Auch in Nordrhein-Westfalen haben Regierungen aller Couleur so ihre Erfahrungen mit dem Verfassungsgericht in Münster gemacht. Landeshaushalte wurden dort ebenso für verfassungswidrig erklärt wie Reformversuche beim Kommunalwahlgesetz. Ein Verfahren in Münster ist für die Herrschenden also immer mit Risiken verbunden. Wundern mag man sich bisweilen nur darüber, dass sich nach den höchstrichterlichen Sprüchen stets beide Seiten zufrieden zeigen: die Kläger, weil sie gewonnen haben, die Beklagten, weil nun Klarheit herrsche. Auch das gehört zum guten Ton im Umgang von Politik und Gerichten: bloß keine Richterschelte. Das Verhältnis ist also durchaus sensibel.

Zu den besonders kniffeligen Angelegenheiten, die die Verfassung ins Pflichtenheft der Politik geschrieben hat, gehört deshalb die Besetzung der unabhängigen Richterposten. In Nordrhein-Westfalen muss der Landtag die sieben Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts wählen, jeweils mit einer Zweidrittelmehrheit für eine einmalige Amtszeit von zehn Jahren.
Was sich derzeit hinter den Kulissen des Landtags abspielt, wird man wahlweise als politisches Machtspiel oder die Anbahnung einer Verfassungskrise bezeichnen können, das hängt, wie häufig, vom Standpunkt des Betrachters ab. Was ist das Problem?

Die Chefin geht, ein Personalproblem kommt

Es beginnt damit, dass die derzeitige Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, Ende Mai in den Ruhestand geht. Damit verliert das Gericht eines der sieben Mitglieder und seine Chefin. Beides muss nun neu geregelt werden – mit breiter Mehrheit im Landtag. Dazu brauchen die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP also auch Teile der Opposition.

Das Vorschlagsrecht für den nunmehr vakanten Richterstuhl liegt bei der CDU. Dafür wird es wohl am kommenden Mittwoch im Plenum einen Vorschlag geben. Die CDU möchte des Weiteren, dass der bisherige Vizepräsident, Andreas Heusch, neuer erster Mann am Münsteraner Gericht wird. Das aber will die SPD nicht. Sie verweist auf mehrere Anlässe, bei denen sich Heusch öffentlich geäußert hatte und findet, er sei nicht der richtige Mann für den Chefsessel.

Vizepräsident Heusch: Richter mit Profil

Dem Hörensagen nach moniert die SPD, dass Heusch sich kritisch zur Corona-Notbremse des Bundes geäußert und offen nach dem Rechtsstaatsverständnis von Kanzlerin Merkel gefragt hatte: „Wenn die Bundeskanzlerin es als Mehrwert ansieht, dass die Verwaltungsgerichte ausgeschaltet sind, frage ich mich schon, welches Grundverständnis unseres freiheitlichen Staates sie hat,“ sagte er kürzlich vor Journalisten. Dass Heusch selbst im Hauptamt Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist, sollte dabei nicht unerwähnt bleiben.

Bereits 2010 machte der Jurist auf sich aufmerksam, als er in seinem Düsseldorfer Gerichtsgebäude ein Kreuz aufhängen ließ. Im Flur, wohlgemerkt. Das Objekt war aus Überbleibseln des Eisernen Vorhangs gefertigt. Ein Provokation? Eine Kunstaktion? Oder ein Verstoß gegen geltendes Recht? Die Meinungen gingen auseinander, immerhin sprach ein Kommentator damals von einem „wichtigen Denkanstoß.“

Dass Heusch vor sechs Jahren dem damaligen SPD-Oberbürgermeister der Landeshauptstadt „Rechtsungehorsam“ vorwarf, als der auf den Internetseiten der Stadt zu einer Gegendemo gegen das Pegida-Imitat „Dügida“ aufrufen ließ, möchten ihm seine Kritiker genauso wenig vergessen, wie mehrere kritische Äußerungen zur deutschen Asylrechtspraxis.

Eine Lösung ist derzeit nicht in Sicht, die Fronten scheinen verhärtet. Dabei ist der Druck hoch: Findet sich bis Mittwoch kein gemeinsamer Vorschlag für den Präsidentenstuhl, soll, so ist zu hören, nach dem Willen der CDU der amtierende Vizepräsident kommissarisch das Gericht leiten. Dass damit das Problem für alle weithin sichtbar wird, dürften die Beteiligten wissen. Der Zoff wäre manifest. Gut sähe das nicht aus.

Über den Autor

Jochen Trum ist Leiter der landespolitischen Redaktion des WDR.

2 Kommentare

  1. Ralf Feldmann am

    Wer wie Andreas Heusch im Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Kreuz aufhängt, bricht die Verfassung und bestreitet die Letztentscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichts in Verfassungsfragen . Das hat 1995 im “Kruzifixbeschluss” Kreuze in staatlichen Einrichtungen für verfassungswidrig erklärt, weil sie dort das Prinzip der weltanschaulichen Neutralität des Staates verletzen und – grundrechtlich betrachtet – die Gleichheit aller verfassungskonformen Weltanschauungen. Zugleich missbraucht Heusch sein hohes Richteramt zum eigenen religiösen und politischen Bekenntnis. Endlich besinnen sich SPD und Grüne darauf, dass in NRW ein Verfassungsbrecher nicht Präsident des Verfassungsgerichts werden darf. Sie haben auch berechtigte politische Vorbehalte gegen ihn.

    Die CDU Armin Laschets muss uns ihre Verfassungstreue erklären, wenn sie Heusch auf Biegen und Brechen als höchsten Richter unseres Landes durchdrücken und danach auch zum OVG-Präsidenten befördern will. Im Bayern des Ministerpräsidenten Söder mit seinem verfassungswidrigen Kreuzerlass wäre eine solche Justizkarriere selbstverständlich. Noch ist Nordrhein-Westfalen nicht Bayern. SPD und Grüne müssen jetzt standhaft bleiben: Ja, sie müssen eine Verfassungskrise in unserem Land verhindern.

  2. Johannes Schröder am

    Und auch in Bayern wird die Kreuz-Aufhängerei auf die Dauer nicht laufen. Gegen diese Söderei sind Klagen anhängig. Die Justiz arbeitet nur leider sehr, sehr langsam. Jedenfalls ist Heusch zu sehr auf Skandalwirkung seiner Äußerungen aus, er kann keine Integrationsfigur sein, wie es für einen Gerichtspräsidenten angemessen ist, seine Attacken sind enorm übergriffig, sei es gegen die Kanzlerin, sei es gegen den Petitionsausschuss des Landtags, sei es überhaupt hinsichtlich Fragestellungen, in denen es um Ausländer geht, und wie er zu Dügida steht, ist auch unklar. Er kann nicht in politischer und weltanschaulicher Hinsicht das Land Nordrhein-Westfalen repräsentieren, weil es ihm an der nötigen Neutralität fehlt. Wenn Herr Laschet schlau ist, bindet er sich dieses Problem nicht ans Bein.

Einen Kommentar schicken

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Top