Tag 56: Nicht ansatzweise zuständig

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Tag 56: Nicht ansatzweise zuständig

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Die Grundhaltung des Zeugen spiegelt sich unmittelbar in seiner Körperhaltung wider: Abwehr. Der Leiter der Duisburger Feuerwehr ist mit dem Dienstwagen und in Uniform nach Düsseldorf gekommen. Er sitzt halb vom Richtertisch abgewendet, die Beine übereinandergeschlagen, ein Arm auf dem Tisch grenzt ihn zusätzlich von Gericht und Mikrofon ab. Die Uniformjacke wird er im Verlauf seiner Befragung ablegen, was mich erstaunt. Denn die Klimaanlage kühlt den Saal wie immer zuverlässig bis auf Schnupfen-Temperatur herunter  – und ich bin froh über meinen Pullover.

Geschwätzigkeit kann man dem Zeugen nicht vorwerfen

Eine derart knappe Schilderung der Planungen und Geschehnisse rund um die Loveparade habe ich in diesem Prozess noch nie von einem Zeugen gehört: “Es gab über einen sehr langen Zeitraum umfassende Planungen für die Loveparade“, sagt er, und „es waren immer sehr konstruktive Runden mit allen Beteiligten. Das Thema ist sehr umfassend.” Tatsächlich sagt er noch zwei, drei Sätze mehr, aber das ist es anscheinend im Wesentlichen, was er aus eigenem Antrieb zum Prozess um das Unglück bei der Loveparade beizutragen hat. Krasser könnte er sich kaum vom gestrigen Zeugen unterscheiden.
Wann in der Planungsphase und mit wem genau welche möglichen Probleme besprochen wurden, kann der 42-Jährige nach eigenen Angaben nicht mehr zuverlässig sagen. Aber … ja. Es sei über dieses Thema gesprochen worden, aber wann genau und in welcher Sitzung “kann ich konkret nicht sagen”, so wiederholt er anfangs bei nahezu jeder Frage des Richters.

Nicht unsere Baustelle

Er habe sich in dem gesamten Vorbereitungsprozess und auch am Veranstaltungstag rein um die feuerwehrrelevanten Dinge gekümmert, sagt der Zeuge. Mögliche Gedränge im Tunnel und auf der Rampe? ´Veranstaltungsgelände – nicht unsere Baustelle`. Außerdem sei im Vorfeld genau festgelegt worden, wie einem Stau im Tunnel vorgebeugt werden sollte. “Das hätte theoretisch nicht passieren können, wenn die anderen Maßnahmen greifen.” Folglich habe er sich mit dem Problem auch nicht auseinandergesetzt. Nur für den Fall eines Starkregens, wenn die Menschen versuchen sollten, sich im Tunnel unterzustellen, habe es eine Vereinbarung gegeben. Dann sollte am oberen Ende der Rampe eine Polizeiabsperrung eingerichtet werden, damit kein Gedränge entsteht.

Ich mach´ mir die Welt ….

“Wir sind bestimmt nicht für das Sicherheitskonzept zuständig. Das ist nicht ansatzweise unsere Zuständigkeit, das können wir nicht und dürfen wir nicht.“ Die Kollegen und ich sind immer wieder fassungslos angesichts des festen Blicks, den der Zeuge die ganze Zeit der Planungsphase über ausschließlich auf seinen ureigenen Bereich gehabt haben will. Womöglich fehlt uns das entsprechende behördliche Revierdenken. Dem Richter auch – der äußert sich jedenfalls bei verschiedenen Gelegenheiten entsprechend.

Über den Autor

Geboren 1969 in Bremen, Mensch- und Journalistenwerdung in Rheinland und Ruhrgebiet und seit 2008 für den WDR als Reporterin in Düsseldorf, Duisburg und Umgebung unterwegs. Das Unglück bei der Loveparade habe ich von Anfang an immer wieder journalistisch begleitet, vom Folgetag an viel Zeit im Tunnel verbracht, Eindrücke gesammelt, Menschen befragt, berichtet. Auch über die politischen Folgen, wie die Abwahl des Oberbürgermeisters Sauerland und das juristische Hickhack im Vorfeld dieses Prozesses.

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