“Hatten Sie während des Genehmigungsverfahrens irgendwelche rechtlichen Bedenken?”, fragt der Richter. Der Zeuge, wie schon am Vortag der ehemals angeklagte Abteilungsleiter der Unteren Bauaufsicht, will ausweichen: “Die Frage ist falsch gestellt”.
Der Richter ringt dem 60-Jährigen dennoch eine konkrete Antwort ab. „Ich hatte keine baurechtlichen Bedenken“, sagt der Zeuge schließlich. Entscheidend sei, “ob am Ende ein genehmigungsfähiges Produkt rauskommt.” Da er die Anträge als Abteilungsleiter selber nicht geprüft haben will, muss er bei Detailnachfragen meist passen.
Zeuge: Für Tunnel und Rampe nicht zuständig
Im Großen und Ganzen bleibt der Zeuge seiner Linie vom Vortag treu, auch bei der anschließenden Befragung durch den Oberstaatsanwalt. Seine Behörde habe sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten. “Unser Prüfumfang ist das Bauliche.” Besucherströme im Tunnel und auf der Rampenanlage seien für die Untere Bauaufsicht nie Thema gewesen, sagt der Zeuge.
“Diese Rampe war kein Fluchtweg”, sagt der Zeuge. Nach seiner Auffassung fiel sie nicht in den Zuständigkeitsbereich seiner Behörde. Dass es bei den Verantwortlichkeiten für Tunnel und Rampe keine klaren Absprachen gab, ist im Prozess schon öfter zur Sprache gekommen.
“Bis heute keinen Fehler gefunden”
Er habe sich im Nachgang der Katastrophe viele Gedanken gemacht, sagt der Zeuge. “Ich habe bis heute keinen Fehler gefunden.” Der Oberstaatsanwalt hat keine weiteren Fragen. Das ist schade, denn fürs Erste bleiben viele Fragen zu möglichen Versäumnissen bei der Endabnahme des Geländes offen – etwa die nach fehlenden Lautsprecheranlagen und Bauzäunen auf der Rampe. Morgen sind Nebenkläger und Verteidiger an der Reihe.