Nach 86 Prozesstagen weiß ich: Es ist schwierig, die Aussagen eines Zeugen zu deuten, wenn man nicht von Anfang an dabei war. So geht es mir auch diesmal. Den ersten Teil der Vernehmung hat Kollege Martin Teigeler verfolgt. Jetzt knüpft die Staatsanwaltschaft an die Fragen des Richters aus der vergangenen Woche an.
Im Mittelpunkt steht auch hier der Funkkontakt des Verbindungsbeamten zu seinen Polizei-Kollegen. Was auffällt: Der Zeuge antwortet kurz, liefert nicht mehr Informationen als nötig. Ich deute das als Verteidigungshaltung. Nach 10 Minuten ist der Oberstaatsanwalt mit seinen Fragen am Ende.
Keine Erfahrung als Verbindungsbeamter
Auch die Nebenklägeranwälte – wieder ist kein Nebenkläger persönlich anwesend – wollen genauer wissen, wie der Zeuge am Veranstaltungstag mit Polizei-Kollegen und Veranstalter kommunizieren konnte. „Es war kein Befehl, aber es ist deutlich herausgestellt worden, dass wir über das Handy kommunizieren und dass das die beste Lösung ist in dieser Einsatzsituation.“Es sei schon im Vorfeld thematisiert worden, dass es zu Funkproblemen kommen könne. Die Loveparade war nach 30 Jahren im Polizeidienst sein erster Einsatz als Verbindungsbeamter: Praktische Erfahrungen „hatte ich zu dem Zeitpunkt nicht“, sagt der Zeuge.
Wofür braucht es einen Verbindungsbeamten?
Ein Nebenklägeranwalt wirft eine grundsätzliche Frage auf: Warum braucht es überhaupt einen Verbindungsbeamten, der stille-post-mäßig zwischen Crowdmanager und Polizei-Einsatzleitung vermittelt? „Wo sehen sie den Sinn ihrer Aufgabe?“, fragt er. Der Zeuge erklärt, es sei nicht gewollt gewesen, dass der Crowdmanager des Veranstalters direkt mit der Einsatzleitung kommuniziert. Viel mehr ist nicht herauszuholen.
Auch die Verteidiger sind schnell durch mit ihren Fragen. Um 11:25 Uhr entlässt der Vorsitzende Richter Mario Plein den Zeugen – wie immer nur vorläufig, da das Gericht sich die Option auf eventuelle spätere Nachfragen offen halten will.