Es ist der zweite Tag, an dem ein Beamter befragt wird, der im Führungsstab der Polizei tätig war. Sein Zuständigkeitsbereich waren die öffentlichen Straßen, die im östlichen Bereich zwischen Hauptbahnhof und dem Tunneleingang Ost lagen.
Die Polizei in der Pflicht
Etwas Neues erfahren wir heute nicht vom Zeugen. Er betont, dass er schwere Sicherheitsbedenken bei der Planung gehabt habe. Aber eine Genehmigung zu erteilen oder zu verwehren, sei allein Sache der Stadt gewesen. Nach Einschätzung des Zeugen habe die Polizei also in der Pflicht gestanden für die Sicherheit zu sorgen, obwohl sie mit dem Sicherheitskonzept gar nicht einverstanden war. Die Beamten hätten damals intensiv darüber diskutiert, die Loveparade besser abzusagen. Doch damals hätten sie einfach nicht die Befugnis gehabt, diese Entscheidung zu treffen.
Kurz aber wichtig
Die Befragung des Zeugen ist bereits nach zwei Stunden zu Ende. Es ist der 99. Prozesstag und bei all den Diskussionen um eine vorzeitige Einstellung des Verfahrens, droht sie in der Wahrnehmung unterzugehen. Doch zwei Punkte sind hier aus meiner Sicht von Bedeutung:
- Der Zeuge hat mit seiner Aussage noch einmal den Blick auf die Rolle der Feuerwehr Duisburg gerichtet. Nach seiner Einschätzung habe sie die Interessen der Stadt – und insbesondere des Ordnungsamtes – über Sicherheitsinteressen gestellt.
- Der Zeuge berichtet, auf der Polizeiführungsebene habe es Widerstand gegen das Sicherheitskonzept gegeben. Die Polizei habe die Veranstaltung so nicht durchführen wollen. Doch auf das Genehmigungsverfahren habe sie damals keinen Einfluss gehabt. Als Konsequenz aus der Katastrophe sei heute für ein Sicherheitskonzept die Zustimmung aller beteiligten Behörden und des Veranstalters notwendig.
Am 100. Verhandlungstag in der kommenden Woche werden sich die Prozessbeteiligten zum Vorschlag der Kammer äußern, das Verfahren vorzeitig einzustellen. Ein Wendepunkt im Prozess.