EuGH: Cookies nur bei ausdrücklicher Zustimmung

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EuGH: Cookies nur bei ausdrücklicher Zustimmung

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Cookies sind zwar unsichtbar – aber eine große Sache. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar gestellt, dass Nutzern keine Cookies untergejubelt werden dürfen. Betreiber von Webseiten oder Apps dürfen auch nicht einfach so die Zustimmung voraussetzen. Cookies sind in Europa nur dann erlaubt, wenn der Nutzer ausdrücklich der Verwendung zustimmt.

Wenn Web-Anbieter beim Ansteuern einer Webseite auf dem PC oder Mobilgerät des Besuchers Daten speichern wollen, ist von “Cookies” die Rede. In den Dateien steht meist nicht viel. Zum Beispiel die Kundennummer. Oder andere Hinweise, die ein Wiedererkennen des Besuchers möglich machen, wenn er (oder sie) wieder vorbeikommt. Dann muss man sich nicht erneut einloggen. Der Warenkorb bleibt offen. Cookies bieten durchaus eine Menge Vorteile.

Es ist eine eindeutige Zustimmung bei Cookies erforderlich; Rechte: WDR/Schieb

Es ist eine eindeutige Zustimmung bei Cookies erforderlich

Einfach nicht zu widersprechen reicht nicht

Sie können aber auch genutzt werden – vor allem in Werbenetzwerken -, um Benutzer auszuspionieren. Das ist nicht automatisch das Wesen von Cookies – aber ein möglicher Fall des Missbrauchs. Deshalb gilt seit 2009: Wer Cookies speichern will, muss die Zustimmung des Benutzers haben. Seitdem die DSGVO in Kraft getreten ist, sind die Regeln sogar schärfer: Es reicht nicht, zu widersprechen – es braucht wirklich die eindeutige Zustimmung. Deshalb erscheinen auf Webseiten so häufig beim ersten Besuch Hinweise auf Cookies, die man mit “OK” oder “Einverstanden” bestätigt.

Aber was heißt “Zustimmung”? Das musste jetzt der EuGH klären, weil der Bundesgerichtshof eine Orientierung brauchte. Reicht es, wenn ein Anbieter ein fertig vorbereitetes Formular präsentiert, mit einem Häkchen vor “Cookies erlaubt”? Nein, sagt der EuGH. Es braucht eine eindeutige Zustimmung (hier das Urteil). Der Benutzer muss also zumindest “OK” oder “Einverstanden” anklicken oder selbst einen Haken vor die entsprechende Vereinbarung setzen. Es reicht nicht, dem Vorgang nur nicht zu widersprechen (etwa, weil in einem Formular die Akzeptanz von Cookies bereits angehakt ist).

https://vimeo.com/156265833

So funktionieren Cookies: Im Alltag können sie auch praktisch sein

Einfach nicht zu widersprechen reicht nicht

Der EuGH hat die geltende Regelung lediglich konkretisiert. Im vorliegenden Fall hatte ein Spieleanbieter die Teilnahme am Glücksspiel gleich mit der Zustimmung für die Speicherung von Cookies gekoppelt. Ein besonders dreister Fall, weil ausdrücklich der Cookie-Verwendung widersprochen werden musste. Nun ist klar: Cookies sind nur erlaubt, wenn die Nutzer auch zugestimmt haben. Einmal reicht. Allerdings müssen die Betreiber auch erklären, welche Daten gespeichert werden – und wie lange.

Wer Cookies generell aus dem Weg gehen will, kann den “privaten” Surfmodus verwenden (dann werden vorhandene Cookies ignoriert) oder seinen Browser so einstellen, dass alle oder bestimmte Cookies ignoriert werden. Allerdings lassen sich dann einige Angebote nicht sinnvoll nutzen. Deshalb besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Cookies zuzulassen, andere wieder nicht. Das unterscheiden zu können, setzt allerdings schon recht intime Kenntnisse voraus, welchem Zweck bestimmte Cookies dienen.

 

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

16 Kommentare

  1. Etliche Seiten sind auch Falsch programmiert. Da wird der Zugang zum Impressum bzw. Datenschutz von einer Zustimmung abhängig gemacht. Das verstößt dann allerdings eindeutig gegen die Zustimmung. Wobei sich mir dir Frage stellt, warum man zustimmen muss. Können Seiten nicht akzeptieren, dass man kein Cookie möchte?

    Einige bieten auch andere Knöpfe als Okay.

  2. Sind eigentlich von dem Gerichtsurteil auch funktionale Cookies betroffen? Für die galt die opt-in-Regelung bislang nicht, da sie nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO aus berechtigtem Interesse des Betreibers gesetzt wurden. (Zur Erklärung: funktionale Cookies halten zB. eine Session im Webshop aufrecht, da sie den Zusammenhang zwischen den angezeigten Webseiten speichern). Ich habe zwar das Urteil gelesen, aber aufgrund der unzähligen Verweise darin, die ich nicht alle prüfen konnte, nicht wirklich verstanden. Falls funktionale Cookies auch betroffen sind, wird jeder Webshop Probleme bekommen, denn als erstes beim Aufruf wird stets ein Sessioncookie gesetzt. D.h. jeder Webshop müsste umprogrammiert werden.

    • Über netzpolitik org ist eine einseitige Zusammenfassung des Urteils verlinkt. Ich würde Interpretieren das jedwede Cookies, auch Funktionscookies, darunter fallen. Wie sich das jetzt im nationalen Recht aber wiederspiegelt ist eine andere Frage. Sprich man muss jetzt ein bisschen verfolgen ob und wie sich das Telemediengesetz ändert. Oder anders, es ist alles weiterhin im Fluss wie eigentlich immer.

  3. Letzlich diente die Cookie Gesetze doch nur um ein paar Schwarze Schafe auszusortierten. Stattdessen macht man es allen Webseitenbetreibern schwer. Eventuell auch bewusst um große Anbieter zu unterstützen, kleine Anbieter haben keine Chance gegen täglich neue regulierungen der Behörden. Wahrscheinlich hat man weniger Gesetze und Auflagen wenn man ein Lokales Geschäft eröffnet…

  4. Im Mai 2018 hat mein Rechtsanwalt mir gesagt, dass Tracking und Werbeanzeigen unter § 6 lit f. DSGVO fallen und daher keine besondere Einwilligung erforderlich sei. Wie oft muss ich mich noch vom Rechtsanwalt beraten lassen und Geld dafür ausgeben? Ich verdiene mit meiner Website meinen Lebensunterhalt und muss meine Frau und mein Kind ernähren! Ich habe wieder eine schlaflose Nacht, weil jetzt wieder Rechtsunsicherheit herrscht. Ich habe nur noch Angst und ertrage das bald nicht mehr. Wann hört das endlich auf? Wann kann man im Deutschland wieder planen? Wann kann man wieder Geld verdienen und davon leben? Ich verstehe die Welt nicht mehr! Ich fordere die Bundesregierung auf, Leute die online ehrlich ihr Geld verdienen in Schutz zu nehmen! Das darf nicht wahr sein, dass man abmahngefährdet ist, nur weil man ein normales Trackingtool auf seinen Seiten einsetzt und Werbung einblendet! Meine Lebensgrundlage verschwindet gerade, bald muss ich zum Amt gehen!

    • Ich glaube nicht, dass sie da mit sonderlich viel Mitleid rechnen können. Werbung im Internet ist mittlerweile zur totalen Pest geworden und dieses Sammelsurium aus Paywalls, Clickbaits und – gerne auch aufdringlichen – Werbeeinblendungen ist für jeden halbwegs normalen Menschen nur noch durch den Einsatz von Adblockern erträglich. Selbst wenn es dabei natürlich auch um Arbeitsplätze geht, hätten die meisten Leute wohl kein großes Problem damit, wenn man von heute auf morgen mit Werbung im Internet keine müde Mark mehr verdienen könnte und die komplett verschwinden würde.

        • Rolf Drewes am

          Wenn 90% der Inhalte verschwinden, verschwinden aber auch die 75% davon, die nur Schrott sind. das relativiert die 90% gewaltig.

        • Werbung als Plakat an der Wand ist nicht das Problem, um das es hier geht. Erst wenn das Plakat anfängt, auf allen möglichen erlaubten und unerlaubten Wegen persönliche Daten auszuspähen, werde ich zickig.

        • Die Frage ist, wie unverzichtbar Content ist, für den sowieso niemand bereit ist zu bezahlen. Wikipedia zum Beispiel ist den Leuten offenbar wichtig genug, um sich Werbefreiheit leisten zu können. Ich kenne auch zahlreiche Foren, die den Leuten wichtig genug sind, um Personal und Server mittels Spenden der Mitglieder statt durch Werbung zu finanzieren. Ohne Werbung, behaupte ich mal, würde vor allem viel Müll aus dem Netz verschwinden und die Angebote wären inhaltlich relevanter und qualitativ hochwertiger. Denn das müssten sie sein, um von potentiellen Nutzern und eben nicht durch Werbung finanziert werden zu können.

  5. Heinrich am

    Mein Gott, was für eine Erbsenzählerei. Cookies sind lediglich kleine Textdateien, in denen man Einstellungen speichern kann. Mittlerweile wird man als Websitebetreiber im Wochentakt mit neuen Regelungen überschüttet. Bald ist das Internet tot und nur noch Großkonzerne wie Google machen noch Geld. Wie kurzsichtig ist diese Rechtsprechung? Mir reicht es!

    • “…nur noch Großkonzerne wie Google machen noch Geld ”

      spontan, würde ich sagen da sind wie heute schon.

      Von Facebook, Google, Amazon & Co fallen Brotkrumen für die Masse ab. Interessanterweise wird jetzt oft nicht mal im Ansatz versucht die eigentliche Ursache, sprich die Monopole, aufzubrechen sondern man streitet sich über die Brotkrumen und das es einem immer schwerer gemacht wird die Brotkrumen aufzusammeln.

  6. Was bei Phoenix steht ist eine Frechheit, die sich hoffentlich schnell ändern wird:
    „Durch die Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich mit dem Einsatz von Cookies einverstanden“
    Bei Phoenix erscheint dann ein rotierender Kreis, die Seite wird aber nie weiter geladen. Ich kann jetzt nicht unterscheiden, ob das am Cookie- oder Trackerblocker liegt oder am bewusst nicht installierten Flashplayer. Einen ähnliche Effekt hatte ich mal bei der ARD-Mediathek. Jetzt funktioniert das aber wieder, wenn auch nur mit externen Player aber das reicht mir, auch wenn es nicht so elegant ist. Die WDR Seiten funktionieren mit meinen starken Einstellungen für Sicherheit und Privatsphäre gut. Nur die WDR-Mediathek geht nicht. Über den Umweg der ARD-Mediathek kann ich aber auch Inhalte der WDR-Mediathek kommen; etwas seltsam aber auch das reicht mir.
    Der wichtige Punkt, wenn z.B. private Zeitungen ihre Leistungen nur zur Verfügung stellen wenn dafür bezahlt wird, ist das in Ordnung. Bezahlung kann auch mit privaten Daten über Cookies erfolgen. Durch das neue Urteil können sich auch allzu blauäugige Nutzer Gedanken machen, ob sie den Preis zahlen wollen oder nicht.
    Bei öffentlich rechtlichen Medien ist das anders. Die bezahle ich über die GEZ, ob ich will oder nicht, ob ich das Angebot nutze oder nicht. Ich glaube, das Urteil sollte Anlass sein mal kräftig bei den öffentlich rechtlichen Medien aufzuräumen. Immerhin funktionieren ARD-Sender online besser als ZDF-Seiten.

    • hendefen am

      Und der komplette Text jetzt um die Abgabe (GEZ gibt es schon lange nicht mehr) zu kritisieren?
      Topic: Ich will eine Einblendung: Cookies? Ja / Nein / Selbst Auswählen

      • Hendefen, nichts gegen Zwangsabgabe im Prinzip, ob GEZ oder nicht. Mich stört die zwangsweise zusätzliche Bezahlung über Daten für Leistungen die ich schon bezahlt habe. Der Text ist deshalb so lang um konkrete Punkte für die interne WDR-Diskussion zu liefern.

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