NetzDG 2.0: Neue Regeln, neue Aufregung

https://blog.wdr.de/digitalistan/netzdg-2-0-neue-regeln-neue-aufregung/

NetzDG 2.0: Neue Regeln, neue Aufregung

Kommentare zum Artikel: 24

Seit 2018 gilt in Deutschland das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es soll die zunehmende Hetze und den Hass in den Sozialen Netzwerken eindämmen helfen. Es hat durchaus etwas gebracht. Aber einen Durchbruch, eine wirkliche Besserung der Situation hat das NetzDG dann auch nicht gebracht. Aber immerhin müssen Facebook und Co. Inhalte, die “offensichtlich Rechtsverstoß” begehen, löschen – wenn sie gemeldet werden.

Das aber reicht nicht. Das sehen die User in Facebook, auf Twitter und YouTube jeden Tag. Die Stimmung kocht immer weiter hoch – der Anstand hat sich verabschiedet. Deshalb hat das Bundesjustizministerium nun eine weitere Zündstufe geschaltet. Das NetzDG soll verschärft werden, Künftig müssten die Sozialen Netzwerke auch selbst und aktiv Rechtsverstöße melden. Also Postings melden, die Hass, Hetze oder – das ist neu! – auch die Bedrohung durch sexuelle Gewalt enthalten.

Soziale Netzwerke sollen künftig aktiv Postings melden; Rechte: WDR/Schieb

Soziale Netzwerke sollen künftig aktiv Postings melden

Das BKA als zentrale Meldestelle für Hass- und Hetzkommentare

Richtig so. Denn nicht selten finden sich Postings wie “Ich f**** Dich durch, Du Schlampe!” im Netz. Ich vermisse nichts, wenn solche Postings komplett verschwinden. Auch wenn es nur ist, weil die Urheber eine aktive Strafverfolgung befürchten müssen. Hass und Hetze – was das ist, lässt sich bekanntlich nicht immer messerscharf erkennen und trennen. Aber die Sozialen Netzwerke sollen ja Meldung machen. Entscheiden, was strafbar ist und was nicht, müssen dann andere.

Die Meldungen landen zentral beim Bundeskriminalamt (BKA). Da wird dann entschieden, wie es weiter geht – und die Sache ggf. an die jeweilige Landespolizeibehörde weitergeleitet. Das erscheint ein sinnvoller Schritt. Denn so beschäftigt sich gleich die Polizei damit.

Allerdings: Die Behörden sind gar nicht ausreichend ausgestattet. Das BKA hat zwar sein Personal aufgestockt – aber die Staatsanwaltschaften und die Polizei nicht. Wer ein solches Gesetz (er)schafft und auf den Weg bringt, der muss auch für die nötige finanzielle, personelle und materielle Ausstattung bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Justiz sorgen. Und selbst wenn man das wollte: Das gelingt nicht von jetzt auf gleich. Nötig scheint es aber allemal.

Jeder erfahrene Staatsanwalt und Polizist sagt: Wenn tatsächlich nach Hass, Hetze, Beleidigungen etc. die Polizei auf der Matte steht – und so etwas spricht sich rum! -, dann hinterlässt das Eindruck.

Cosmotech Podcast über das NetzDG; Rechte: WDR

COSMO Tech – Das NetzDG und der Hass – mit Staatsanwalt Christoph Hebbecker

Passwörter rausgeben? Das kann nur Ultima Ratio sein

Kritik gibt es, weil das NetzwerkDG auch vorsieht, dass die Netzwerke Zugangsdaten und Passwörter rausrücken sollen/müssen. Das war auch bei der eEvidence-Verordnung so vorgesehen. Neben der Tatsache, dass Passwörter nicht im Klartext gespeichert werden diese Anforderung gegen jeden gesunden Menschenverstand beim Datenschutz verstößt, ist der grundsätzliche Ansatz nicht verkehrt.

Wieso sollte man schlimme Straftäter schützen? Nach der Kritik wurde der Entwurf des NetzwerkDG insofern geändert, dass diese Herausgabe nur bei schweren Straftaten und auf richterliche Anordnung erfolgen soll. Aber darüber wird sicher noch am meisten diskutiert.

Ich denke: Was nützt ein NetzwerkDG, wenn es Richter/innen gibt, die – wirklich von allen guten Geistern verlassen! – Schmähungen schlimmster Sorte gegen eine Politikerin wie Renate Künast als zulässig erachten? Wie soll man den Menschen da klar machen, dass es ein NetzwerkDG braucht?

Also: Es muss was passieren – und meiner Ansicht nach enthält das NetzwerkDG durchaus gute und sinnvolle Werkzeuge. Allerdings muss Polizei und Justiz auch entsprechend ausgestattet werden. Es braucht Gerichte, die Beleidigungen auch als solche ahnden. Und last not least braucht es natürlich auch eine gesellschaftliche Veränderung. Denn diese schlimme Stimmung gibt es nicht nur im Netz. Druck, Frust und Wut haben ihre Gründe. Auch da muss was passieren.

netzpolitik.org Markus Beckedahl über das NetzwerkDG (gültige Fassung)

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

24 Kommentare

  1. Liebe Techler, nun ja, ich finde das NetzDG und diese Entwicklung, das Internet sauber zu machen, sehr problematisch. Man verlässt sich dabei schließlich komplett auf die großen Netzwerke und überlässt ihnen die juristische Einschätzung, was gelöscht gehört und was nicht (auch wenn es nur um offensichtliche Rechtsverstöße geht). Und natürlich erkauft man sich das durch eine anlasslose Komplettkontrolle aller Inhalte und Verkehrsdaten durch die Netzwerkbetreiber. Die haben für dieses Business nun sogar einen staatlichen Auftrag. Da ist mir ein anonymes Internet, in dem Strafverfolgungsbehörden nur einzelnen gemeldeten Verstößen nachgehen können, weitaus lieber. Und von den Fällen zulässiger Meinungsäußerung, die von den Algorithmen der Netzwerke gleich mitzensiert werden, muss man auch sprechen. Die hier (zurecht) gescholtene Rechtsprechung zeigt ja nicht zuletzt, dass Meinungen in Deutschland auch ziemlich anstößig sein dürfen. Wenn es offenbar so schwierig ist, möchte ich die Entscheidung aber erst recht nicht Facebook überlassen. Am Ende bleibt dann noch die Befürchtung, dass die Netzwerke ihre Zensuralgorithmen – unter anderer Gesetzgebung – jederzeit einsetzen könnten, um hier chinesische Verhältnisse zu schaffen. Das ist mir nicht geheuer und deshalb lehne ich diese Kontrollstrukturen von vornherein ab. Wenn wir mehr Zivilcourage im Netz zeigen und die Behörden mehr computeraffine Ermittler kriegen, können wir es auch ohne schaffen!

    • Blogregeln? Welche Blogregeln...? am

      Blogregeln? Welche Blogregeln…?
      WARUM werden solche kommerziellen “Beiträge” NICHT UMGEHEND GELÖSCHT?!

      • Liebe Techler, nun ja, ich finde das NetzDG und diese Entwicklung, das Internet sauber zu machen, sehr problematisch. Man verlässt sich dabei schließlich komplett auf die großen Netzwerke und überlässt ihnen die juristische Einschätzung, was gelöscht gehört und was nicht (auch wenn es nur um offensichtliche Rechtsverstöße geht). Und natürlich erkauft man sich das durch eine anlasslose Komplettkontrolle aller Inhalte und Verkehrsdaten durch die Netzwerkbetreiber. Die haben für dieses Business nun sogar einen staatlichen Auftrag. Da ist mir ein anonymes Internet, in dem Strafverfolgungsbehörden nur einzelnen gemeldeten Verstößen nachgehen können, weitaus lieber. Und von den Fällen zulässiger Meinungsäußerung, die von den Algorithmen der Netzwerke gleich mitzensiert werden, muss man auch sprechen. Die hier (zurecht) gescholtene Rechtsprechung zeigt ja nicht zuletzt, dass Meinungen in Deutschland auch ziemlich anstößig sein dürfen. Wenn es offenbar so schwierig ist, möchte ich die Entscheidung aber erst recht nicht Facebook überlassen. Am Ende bleibt dann noch die Befürchtung, dass die Netzwerke ihre Zensuralgorithmen – unter anderer Gesetzgebung – jederzeit einsetzen könnten, um hier chinesische Verhältnisse zu schaffen. Das ist mir nicht geheuer und deshalb lehne ich diese Kontrollstrukturen von vornherein ab. Wenn wir mehr Zivilcourage im Netz zeigen und die Behörden mehr computeraffine Ermittler kriegen, können wir es auch ohne schaffen!

        • Liebe Techler, nun ja, ich finde das NetzDG und diese Entwicklung, das Internet sauber zu machen, sehr problematisch. Man verlässt sich dabei schließlich komplett auf die großen Netzwerke und überlässt ihnen die juristische Einschätzung, was gelöscht gehört und was nicht (auch wenn es nur um offensichtliche Rechtsverstöße geht). Und natürlich erkauft man sich das durch eine anlasslose Komplettkontrolle aller Inhalte und Verkehrsdaten durch die Netzwerkbetreiber. Die haben für dieses Business nun sogar einen staatlichen Auftrag. Da ist mir ein anonymes Internet, in dem Strafverfolgungsbehörden nur einzelnen gemeldeten Verstößen nachgehen können, weitaus lieber. Und von den Fällen zulässiger Meinungsäußerung, die von den Algorithmen der Netzwerke gleich mitzensiert werden, muss man auch sprechen. Die hier (zurecht) gescholtene Rechtsprechung zeigt ja nicht zuletzt, dass Meinungen in Deutschland auch ziemlich anstößig sein dürfen. Wenn es offenbar so schwierig ist, möchte ich die Entscheidung aber erst recht nicht Facebook überlassen. Am Ende bleibt dann noch die Befürchtung, dass die Netzwerke ihre Zensuralgorithmen – unter anderer Gesetzgebung – jederzeit einsetzen könnten, um hier chinesische Verhältnisse zu schaffen. Das ist mir nicht geheuer und deshalb lehne ich diese Kontrollstrukturen von vornherein ab. Wenn wir mehr Zivilcourage im Netz zeigen und die Behörden mehr computeraffine Ermittler kriegen, können wir es auch ohne schaffen!

  2. OFF_LEINER am

    Aber Facebook und seine Komplicen braucht doch kein Mensch wirklich!
    Es zu “brauchen”, reden sich die Suchtkranken ein, so wie Alkis sich einreden, sie “brauchten” den Schnaps.
    Die Lösung aller Haß-, Hetze- und Cybermobbing- und verwandter Probleme ist ganz einfach, und es braucht dann auch keine Gesetze mehr:
    BOYKOTT UND ABSTINENZ – und man wird sehen, wie schnell alle asozialen Medien mangels genügend Überwachungs- und Werbebombardierungsopfer von selbst eingehen…

  3. Die Bedrohung laut § 241 Strafgesetzbuch ist relativ klar.
    Die Beleidigung laut § 185 StGB ist eine Sache der Auslegung und kollidiert schon massiv mit der Meinungsfreiheit. Laut Urteil darf man Björn Höcke einen Faschisten nennen und was man zu Renate Künast straffrei sagen darf, darf ich hier wahrscheinlich nicht sagen. Es kommt hier nicht nicht darauf an auf welcher Seite man steht, hier kommt es auf den sehr weit gespannten auslegungsfähigen Bogen zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung an.
    Bei der Volksverhetzung nach § 130 wird es endgültig butterweich; allein was einige unter Rassismus einordnen ist manchmal abenteuerlich.
    Soweit ist es
    – leicht im Strafgesetzbuch nachzulesen,
    – schwer für Gerichte danach Urteile zu fällen.
    Beim Netzwerkdurchsetzungsgesetz habe ich schon bei § 2 aufgegeben. Da geht es um Beschwerden, die immer subjektiv sind und um „rechtswidrige Inhalte“, bei denen es schon bei deutschen Richtern unterschiedliche Auffassungen gibt aber wenn ein Angestellter eines US-Unternehmens das nicht zuverlässig einordnet und ggf. löscht drohen massive Strafzahlungen.
    Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist kompletter Müll. Von Extremfällen mal abgesehen sehe ich nicht wie man daraus jemals ein Urteil fällen könnte, das der letzten Instanz standhält.
    Für Medien ist das einfacher; die sprechen über „Hass und Hetze“ und da kann dann jeder einordnen was er für richtig hält aber keiner kann damit wirklich etwas anfangen. Das Urteil besteht dann als Kopfnicken, Stirnrunzeln oder Ausschalten.

  4. Noch drei Aspekte welche bis lang in den Kommentaren eher wenig Beachtung fanden.

    1. Die Überwachung durch die Unternehmen selbst scheint wiederum für viele ok zu sein. Auch wenn diese wiederholt sehr entspannt mit unseren Daten umgegangen sind. Auch wenn diese die Daten an einem Ort speichern, ohne das diese wirklich rechtlich geschützt sind (Privacy Shield ist halt nur eine lockere Verabredung).

    2. Aus dem Bereich der Abmahnungen kann man sehen was richterliche Anordnungen Wert sind. IP-Adressen werden in massen herausgegeben. Das gleiche dürfte auch hier geschehen. Lange Listen werden vorgelegt, der Richter hat eh kaum Zeit und es wird schon ok sein, die Software/KI macht ja keine Fehler, schwupps unterschrieben. Damit ist das Risiko das auch eine höhere Zahl von Menschen ohne Schuld ins Visier geraten extrem hoch.

    3. Niemand sollte glauben das solch ein System fehlerfrei arbeitet. Da jetzt mal wieder aber alles ohne Transparenz ablaufen dürfte, landet man in einer Datenbank ohne das man es weiß. Plötzlich wird einem auf einer Veranstaltung der Eintritt verwehrt oder man wird ins Gewahrsam genommen, … . Auskunft dürfte niemand bereitwillig erteilen.

    Fazit: Mich treibt weniger das Gesetz als solches um, als die Befürchtung das bei der Umsetzung die Unschuldsvermutung, der einzelne Mensch und das Menschliche auf der Strecke bleiben wird.

  5. Jörg Schieb am

    @hardy: Ich kenne den Artikel und auch die Argumente. Ich lasse natürlich andere Meinungen zu. Aber ich muss ihnen ja nicht zustimmen.

    Dass der Branchenverband gegen diese Lösung ist, liegt auf der Hand: Es macht Aufwand und kostet ggf. auch Ansehen. Das ist nicht gut. Deshalb wird das abgelehnt.

    Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, dass das BKA aus Jux und Dollerei eine Datenbank aufbaut, um Bürger zu überwachen. Warum denn bitte auch? Die Aufgaben sind klar definiert. Und ich halte es für sinnvoll, dass etwas passiert. Natürlich gibt es be Wirkungen auch Nebenwirkungen.

    #Passwörter: Diesen Aspekt halte ich auch für absurd. Selbst wenn das nur unter richterlicher Anordung erfolgen soll, so bleibt die Frage: Wie soll das gehen ohne die PW unsicher zu speichern. Da bin ich bei den Kritikern.

    Aber ich sehe keine wirkliche EInschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit. Es sein denn, man ist der Ansicht, dass auch Hass, Hetze, Drohungen und Beleidigungen durch dieses Grundrecht abgedeckt sein soll. Das sehen Juristen anders – und ich auch.

    Last not least denke ich aber schon auch – und schreibe es ja auch -, dass zu wenig über die Ursachen für das Klima im Netz nachgedacht wird.

    • Danke für Ihre Antwort. Um es, für’s Erste ;-), mal zum Abschluss zu bringen, hoffen wir, zumindest ich, dass der freiheitliche Teil der Demokratie immer noch überwiegt und zu einer zufriedenstellenden, gesetzlichen Lösung führen wird. Ob meine Hoffnung zuletzt stirbt, wird sich zeigen. Und es wird nicht nur “zu wenig über die Ursachen für das Klima im Netz nachgedacht”, sondern auch und zuvorderst noch viel weniger über das “Klima auf der Straße”! Das “Netz” bildet nur die Spitze des Eisbergs ab! In diesem Sinne.

  6. Ich finde der Staat sollte zudem auch Lehrgänge anbieten
    zB: “Wie heuchle ich in den Netzwerken erfolgreich.”
    Damit die Bevölkerung ihre Autentizität richtig unterdrücken kann.
    In der DDR war nicht alles schlecht.
    Oder mehr Gefängnisse und Umerziehungslager.

  7. Carsten Mohr am

    Man könnte ja bei der Ausübung des Anliegens, böse Inhalte von guten Inhalten zu trennen, die Nutzer mit einbeiziehen. “Melden” bei bösen Einträgen. Das funktioniert aber nicht, wie die Vergangenheit gezeigt hat. Zu subjektiv der einzelne ist, zu persönlich manches, was man nur im Kontext mit den beteiligten Personen auch als Schmähung übelster Weise bezeichnen könnte. Also muß, so finde ich es richtig, ein Algorithmus ran. Es gilt ja nur den Verdacht zu melden, wie bei einem Blitzer auf der Straße auch. Denn das Tehma ist hochbrisant. Gesetze schützen uns vor der Überwachung zu Lasten der Schutzwürdigkeit des Einzelnen. Aber der Staat hat auch eine Verpflichtung, seine Bürger zu schützen.
    Darum kann ich nichts schlimmes an Herrn Schiebs Interpretation finden – und an der Schaffung geeigneter (Rechts)Mittel auch nicht.

  8. Das Hauptproblem dieser Gesetze ist, daß Anfeindungen von Sozialfanatikern die anderen Menschen keinen persönlichen Wohlstand gönnen. Ist ein Mann der 1 Millionen hat wirklich glücklicher, als einer, der eine schöne Frau im Bett hat? Menschen die Geld haben werden angefeindet, Menschen, die eine Familie haben aber nicht. Warum?

  9. Gunter Krueger am

    Ein “Internetexperte” der Überwachung bejubelt und dem Verschärfungen eine freiheitsfeindlichen Gesetzes nicht weit genug gehen. Was es nicht alles gibt!

    • Jörg Schieb am

      Überwachung? Wo bitte droht Überwachung? Wenn mögliche Gesetzesverstöße gemeldet werden und diese dann von kompetenter Stelle überprüft werden, halte ich das für sinnvoll – ich kann hier keine Überwachung erkennen.

      • Wenn ein NGO-Unternehmen im Straßenverkehr Geschwindigkeitsmessungen durchführt und die Daten an die befugte Verkehrspolizei zwecks Auswertung übermittelt, ist das -unstrittig- Überwachung. Wenn ein NGO-Netzwerk sämtliche(!) Kommentare sichten und mögliche(!?) Gesetzesverstöße melden muss(!), ist das genau was?

        • Jörg Schieb am

          Doch, das ist strittig: Es ist doch keine Überwachung, wenn Verkehrsverstöße ermittelt und gemeldet werden. Es ist auch keine Überwachung, wenn öffentliche Texte — vor allem von Algorithmen – gelesen werden und nur die Postings weitergeleitet werden, die ggf. strafbar sind. Da sie öffentlich sind, hätte sie der Staatsanwalt auch selbst finden können.

          Das als Überwachung zu bezeichnen, halte ich für ziemlich verrückt. Ginge es hier um E-Mail-Inhalte, würde ich zustimmen. Aber die Postings sind öffentlich. Zumal dringend etwas passieren muss. Das sagen alle — aber jedes Mittel ist gleich Teufelszeug.

          • Onkel Willi aus Köln am

            Hallo Herr Schieb,
            ohne Kompromisse und voller Zufriedenheit gehe ich mit Ihren Kommentaren konform. Großes Lob, dass Sie einer der wenigen sind die noch Charakter haben und klare Antworten bringen. Ich stimme mit Ihnen insbesondere darin überein, wenn es darum geht nicht jede Kamera in öffentlichen Bereichen als ÜBERWACHUNG zu betrachten. Ich bin dafür, erst recht in kriminellen Bereichen. Bei Straftaten im Netz bin ich für harte Strafen, aber auch für Präventionen in entsprechenden Familien, bei denen das einfache Benehmen nicht mehr vorliegt. Da könnte man natürlich noch die Medien teilweise hinzu nehmen. Es wird immer noch bevorzugt die Gewaltverherrlichung angeboten.

          • Ach deshalb heißt es Verkehrsüberwachung. ;-)
            Nicht jedes Mittel, für sich betrachtet, ist “gleich Teufelszeug”, aber die Summe(!) aller inzwischen einführten Mittel macht es dazu – zu einem totalen Überwachungssystem. Warum, glauben Sie, fordern die Innenministerkonferenzen, perspektivisch Zugang zu sämtlichen(!) internetfähigen Geräten?
            Die eigentliche Frage ist und bleibt doch, warum, trotz aller bestehenden bzw. geplanten, verschärfenden Gesetze und Maßnahmen, gesellschaftliche Verrohung, Verdrossenheit und Verbrechen (linker, rechter, religiöser Extremismus) kontinuierlich zu- und nicht etwa abnehmen!?

  10. Das Gesetz dürfte, wie damals auch die Vorratsdatenspeicherung, gegen EU-Recht verstoßen und daher ebenfalls gekippt werden. Damals ging es “nur” um Metadaten, diesmal um Metadaten u n d Inhalte.
    Zumindest der offizielle Fanblock staatlicher Überwachung (geheimdienstliche Aktivitäten und Kooperationen ausgenommen) wird sich dem beugen müssen. Besser wäre es, sich endlich mal um die Ursachen zu kümmern, aber dann müsste man politische Fehler angehen und vor allem zugeben. Unangenehm, dann lieber mit dem Holzhammer.

    • Jörg Schieb am

      Die Vorratsdatenspeicherung und das NetzDG lassen sich doch nun wirklich nicht vergleichen. Und das NetzDG hat doch auch nichts mit Geheimdiensten zu tun. Hier werden aber Dinge vermischt, die nichts zs gehören. Und was die Ursachen angeht: Da stimme ich zu, das habe ich ja auch ausdrücklich im Text geschrieben. :)

      • Dann zitiere ich mal aus dem o. g. Tagesschauartikel:
        “… Tatsächlich könnte die neue Meldepflicht sogar über das hinausgehen, was einst die heftig bekämpfte Vorratsdatenspeicherung wollte: private Kommunikation Ermittlern unfreiwillig preisgeben. Bei der Vorratsdatenspeicherung ging es nämlich bei einem Verdacht einer konkreten schweren Straftat nur um sogenannte Verkehrsdaten, die der Telefonanbieter ausschließlich bei sich länger speichern sollte: also wer, wann und wo mit wem telefoniert hat. Um den Inhalt der Gespräche ging es dabei nicht. Ermittler haben stets darüber geklagt, dass ihnen das Ermittlungsinstrument “Vorratsdatenspeicherung” nicht mehr zur Verfügung steht, nachdem es gerichtlich gestoppt wurde…”.
        Werden da nun von Frau Iris Marx VDS und NetzDG konkret genannt bzw. verglichen, oder nicht?
        Stimmt schon, ich vergaß, ist halt Tagesschau; da werden eben schon mal “Dinge vermischt, die nicht zs gehören”. Danke für diese Bestätigung von journalistischer Seite. ;-)

        • Jörg Schieb am

          Sorry, aber dieser Vergleich ist absurd. Bei der Vorratsdatenspeicherung – gegen die ich auch bin -, werden Metadaten erhoben und gespeichert, im großen Stil. Von allen. Auch Daten, die ansonsten unsichtbar sind. Bei der Meldepflicht von möglichen Straftaten wird nichts, aber auch gar nichts zusätzlich gespeichert oder öffentlich gemacht, was nicht schon öffentlich wäre. Es geht ja nicht um Mails oder Gruppen-Chats. Ich finde, wer sich öffentlich äußerst, der muss auch damit leben, dass es eben alle lesen. Wo sollte da das Problem sein?

          • Beruhigend zu wissen, dass ich mit meinen Bedenken nicht alleine dastehe. Sofern Sie andere Ansichten, außer den Ihren, zulassen, zur Lektüre:
            heise . de/-4664556

Einen Kommentar schicken

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Top