#Throttle-Gate: Apple muss 25 Mio EUR Strafe zahlen

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#Throttle-Gate: Apple muss 25 Mio EUR Strafe zahlen

Kommentare zum Artikel: 4

Wir kaufen unsere Smartphones, zahlen mitunter 1.000 EUR und mehr dafür – aber gehören sie uns auch? Nein, es sind die Hersteller, die die Kontrolle darüber behalten.

Zum Beispiel, indem sie (mitunter klammheimlich) Updates ihrer Betriebssysteme installieren, die überraschende Funktionen und teilweise auch Einschränkungen enthalten. Indem sie entscheiden, welche Apps im App-Store angeboten werden – oder möglicherweise sogar vom einen auf den anderen Tag herausfliegen und dann auf dem Smartphone nicht mehr funktionieren. Apple und Google haben jede Menge Macht.

iPhone XI Pro mit 3 Linsen; Rechte: Apple/WDR/Schieb

Im iPhone ist der Akku fest verbaut – wenn er schwächelt, wird’s teuer

25 Mio. EUR Strafe

Genau das kommt Apple nun teuer zu stehen. Die französische Verbraucherschutzbehörde “Direction générale de la Concurrence, de la Consommation et de la Répression des fraudes (DGCCRF)” hat eine Strafzahlung von 25 Millionen EUR gegen Apple ausgesprochen  (Details in diesem PDF). Und zwar, weil Apple 2017 und 2018 durch ein Update in seinem mobilen Betriebssystem iOS die Leistung einiger iPhone-Modelle künstlich gedrosselt hat.

Kritiker sagen, Apple wollte durch die künstliche Drosselung erreichen, dass sich die iPhone-Besitzer genervt in den Laden begeben und ein neues Modell kaufen. Apple selbst sagt, dass sie durch die Drosselung die Geräte schonen wollten, damit diese bei Leistungsspitzen nicht einfach so unvermittelt abstürzen. Ich vermute: Die Wahrheit liegt wahrscheinlich irgendwo in der Mitte.

Mein Smartphone gehört mir? Von wegen!

Weniger Selbstherrlichkeit der Konzerne, bitte!

Fest steht aber, dass Apple seine Kunden nicht ausreichend informiert hat. Und ihnen – zumindest anfangs – auch keine Möglichkeit eingeräumt hat, selbst zu entscheiden, ob sie einen solchen Schutz-Service wollen oder nicht. Das Unternehmen hat es einfach entschieden und getan. Diesen Mangel an Transparenz, die Dreistigkeit, über die Geräte anderer Menschen zu entscheiden, diesen Vorwurf kann man Apple machen.

Deshalb sind die 25 Millionen EUR Bußgeld eine Art Lehrgeld. Ich denke, es gibt schlimmere Unarten und Entgleisungen bei den großen Konzernen – aber Al Capone hat man am Ende erst mal auch nur wegen Steuerhinterziehung dran gekriegt. Das Bußgeld in Frankreich könnte ein Lehrstück sein, in Europa mehr Verbraucherschutz walten zu lassen.

Eine gute Botschaft! Es ist gut, wenn Verbraucher mehr Kontrolle über ihre Geräte erhalten. Natürlich ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn ein Unternehmen wie Apple eine Lösung für ein Problem anbietet. Aber dann doch bitte dem Konsumenten die Entscheidung überlassen – und nicht (schon wieder) für ihn entscheiden.

 

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

4 Kommentare

  1. Bolzkopf am

    Obwohl hier in Deutschland der Paragraf StGB 303 (Computersabotage) existiert würde hier so eine Strafe nie-, niemals ausgesprochen werden.
    Dazu stehen Legislative und Judikative viel zu sehr unter dem Pantoffel der US-Konzerne.

  2. OFF_LEINER am

    Vielen Dank, Herr Schieb, für die Veröffentlichung eines weiteren Arguments für mich, bis jetzt auf ein solches Sucht- und Ausspionier-Phone komplett verzichtet zu haben.
    Sie bestärken mich in meinem Entschluß, auch für alle Zukunft auf solche Dinger komplett zu verzichten!

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