Vertrauen Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Oft ja, manchmal nein – umgekehrt ist es wohl genau so.
Allerdings gibt es ein erhebliches Machtgefälle: Arbeitgeber könnten auf die Idee kommen, ihre Mitarbeiter mit modernen Wekzeugen und Geräten zu kontrollieren – und/oder zu überwachen. Offensichtlich kommt das immer häufiger vor. Bei dem Landesbeauftragten für Datenschutz NRW (LDI NRW) gehen jedenfalls immer häufiger Anfragen besorgter Arbeitnehmer ein, die befürchten, Ortungssysteme in Firmenwagen würden zu einer gezielten und teilweise sogar vollständigen Kontrolle missbraucht.
GPS-Tracking lässt sich einfach nachrüsten
Früher waren bestenfalls Geldtransporter und andere besonders wichtige Fahrzeuge mit GPS ausgerüstet, um jederzeit geortet werden zu können. Heute sind viele Fahrzeuge serienmäßig mit einer solchen Funktion ausgerüstet. Außerdem lässt sich jedes Fahrzeug mit wenigen Handgriffen und schon für 100 bis 200 EUR nachträglich GPS-tauglich machen. Schon kann der Firmenwagen rund um die Uhr überwacht werden.
Kann. Technisch. Aber darf der Arbeitgeber das auch? Das habe ich Nils Schröder gefragt, der bei der LDI NRW für solche Themen zuständig ist. Klare Antwort: Es gibt – natürlich! – Situationen, in denen eine GPS-Überwachung sinnvoll und auch erlaubt ist. Etwa bei Werttransportern. Oder wenn jemand in einer Flotte Getränke ausfährt und es zum Service gehört, dem Kunden den nahenden Fahrer anzukündigen. Aber eine Überwachtung “einfach so”, damit klar ist, wo sich Mitarbeiter aufhalten?
Nils Schröder (vom LDI NRW) erklärt, was Arbeitgeber dürfen – und was nicht
Kontrollen und Überwachung sind nur selten erlaubt
No way! Vor allem dürfen Arbeitgeber das nicht für eine “allgemeine Verhaltens- und Leistungskontrolle” tun. Machen aber manche – und da drohen saftige Bußgelder, wenn das rauskommt. Ähnlich verhält es sich mit der Videoüberwachung. In Zeiten winziger und erschwinglicher Cams, die blitzschnell überall installiert sind, könnten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf den Gedanken kommen, das für sich zu nutzen. Aber auch hier: dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen.
“Im Zweifel fragen”, empfiehlt der Experte. Denn ein Auskunftsrecht besteht immer. Arbeitgeber dürfen nie verdeckt überwachen – auch wenn das heute mit moderner Technologie leicht möglich ist. Ein Tracken des Firmen-Handys ist in der Regel auch nicht erlaubt. Das Einschalten von Kamera oder Mikrofon sind völlig tabu. Und das Surfen am Arbeitsplatz darf auch nicht kontrolliert werden, sofern der Arbeitnehmer in der Arbeitszeit online gehen darf.
Wer also den Verdacht hat, auf irgend eine Weise überwacht und/oder kontrolliert zu werden – was leider immer wieder vorkommt! -, muss sich das also nur selten gefallen lassen.
4 Kommentare
Kommentar Funktionen
Es wird wirklich immer einfacher, Mitarbeiter mit der neuesten Technologie zu überwachen, aber das ist eine beunruhigende Entwicklung. Es scheint, als ob der Einsatz solcher Systeme oft mehr Schaden als Nutzen anrichtet.
Selbst wenn einige Branchen von GPS-Tracking profitieren könnten, bleibt die Frage, wo die Grenze gezogen werden sollte. Ein klarer rechtlicher Rahmen ist definitiv nötig, um den Missbrauch zu verhindern.
Die Thematik des GPS-Trackings in Firmenfahrzeugen wirft interessante Fragen zur Vertrauenskultur in Unternehmen auf. Während einige Arbeitgeber auf Technologie zur Mitarbeiterüberwachung setzen, scheint mir ein anderer Ansatz effektiver: die Förderung einer Kultur des gegenseitigen Vertrauens und der Transparenz. Ein solcher Ansatz, der auf Verantwortungsbewusstsein und Eigeninitiative der Mitarbeiter setzt, könnte die Notwendigkeit einer Überwachung reduzieren.
Herr Schieb, glauben Sie, dass eine stärkere Investition in eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur langfristig eine nachhaltigere Lösung darstellen könnte?
Das ist bereits ein alter Hut. Die angeblich stets so liberalen Holländer führten das vor über 10 Jahren bei ihren LKW´s ein. Begründet mit “Planungssicherheit”.
Es würde mich nicht überraschen, wenn das demnächst Pflicht für PKW´s wird um als “Assistenzsystem bei Unfällen selbsttätig Hilfe anzufordern”. Damit kann der totalen Überwachung weiter Vorschub geleistet werden.
Geld regiert aber die Welt. Und im Zweifelsfall gerichtlich auf die Einhaltung der Datenschutzregeln zu pochen, können sich tatsächlich nur die wenigsten angestellten Arbeitnehmer leisten. Gerichts- und Anwaltskosten, ggf. sogar noch der Gegenseite sind existenzbedrohend.
Und die Betriebsräte sind meiner Erfahrung nach meist viel zu luschig um derartigen Vorwürfen effizient nachzugehen und zu ahnden.
Außerdem geht der Arbeitnehmer sowohl beim Kontakt zum Betriebsrat als auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung stets das Risiko ein sein Verhältnis zu den Vorgesetzten und dem Arbeitgeber massiv, wenn nicht sogar für immer, zu zerstören. Karriere ist eben nur möglich, wenn man 100% im Strom schwimmt, schleimt und keine Probleme macht. Selbst inhaltlich kritische Auseinandersetzungen sind zumindest in meiner Firma unerwünscht.
Von daher mag die theoretische Rechtslage zum Datenschutz existieren, wie im Artikel beschrieben. Aber im Zweifelsfall bliebe mir als Angestelltem nur die Möglichkeit der Kündigung, wobei das Finden eines alternativen Arbeitsplatzes extrem schwierig ist…
Viele Grüße von einem 32 Jährigen Dipl.-Ing. aus dem Land des angeblichen Fachkräftemangels NRW.