Das Bundesverfassungsgericht hat sich genau angeschaut, welche Rechte der Gesetzgeber dem Bundesnachrichtendienst (BND) eingeräumt hat – um Ausländer im Ausland zu überwachen. Die Antwort der Richter ist an Klarheit nicht zu überbieten: Die Internet-Überwachung des BND ist in seiner jetzigen Form in Teilen verfassungswidrig. Grundrechte gelten auch im Ausland. Deshalb muss der Gesetzgeber nachbessern – und hat dafür bis Ende 2021 Zeit.
Viele hören vielleicht weg, wenn sie eine solche Meldung lesen. Denn der Bundesnachrichtendienst – der darf ja sowieso keine Bundesbürger belauschen. Schon gar nicht im Inland. Betrifft also nur die anderen. Ausländer. Im Ausland.
BND überwacht gezielt den Internet-Traffic
Aber so einfach ist das nicht. Denn der BND klinkt sich am größten Internetknoten der Welt (De-Cix) in Frankfurt ein, um gezielt Informationen aus diesem gigantischen Datenstrom zu ziehen. Das Argument: Fast alle Daten, die aus Deutschland ins Ausland gehen oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland kommen, passieren diesen Netzknoten.
Theoretisch kann der BND auf diese Weise täglich bis zu 1,2 Billionen sogenannte Verbindungen analysieren und auf Auffälligkeiten untersuchen. Die Frage ist aber: Schaut sich der BND nur die Verbindungen an, die er von Rechts wegen auch anschauen darf?
Nahezu unmöglich, keine Fehler zu machen
Praktisch alle Verbindungen, die wir mit dem Ausland herstellen – egal, ob E-Mails, Videos, Webseiten, Chats – laufen über den Knoten in Frankfurt. Eine sensible Sache, wenn ein Geheimdienst hier abhören darf. Denn am Ende – da sind sich alle Experten einig – ist es praktisch unmöglich, präzise wie ein Neurochirurg genau die Informationshäppchen herauszuschneiden, die den BND wirklich etwas angehen – und alle anderen unangetastet zu lassen.
Die Tatsache, dass Geheimdienste – allen voran die NSA – Menschen in aller Welt ausspionieren, lässt viele glauben, auch sie würden rund um die Uhr komplett überwacht. Und auch im Falle der NSA ist leider eine Menge dran, wie wir seit den Enthüllungen von Edward Snowden wissen.
Das erklärt meiner Ansicht nach zum Teil das große Misstrauen, das viele Menschen gegenüber dem Staat hegen. Motto: “Die überwachen uns doch sowieso.”
Aktueller Stand: Die Corona Warn App ist noch lange nicht fertig
Signalwirkung für Corona-App
In diesen diffusen Strudel des Misstrauens wird auch die Corona-Warn-App gezogen. Hier hat zwar der BND nichts zu melden, da die App nur im Inland eingesetzt wird. Aber das Misstrauen bleibt. Nicht wenige glauben ja, es handele sich dabei um ein Spionagewerkzeug. Eine App, die einen auf Schritt und Tritt überwacht – obwohl die Fakten klar dagegen sprechen.
Doch in Deutschland wird die Gewaltenteilung ernst genommen: Das Verfassungsgericht schaut ganz genau hin – und setzt dem Gesetzgeber klare Grenzen. Ein vertuschtes Abhören aller Bürger wird es nicht geben.
3 Kommentare
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Machtwörtchen: “Abhören unter Freunden geht gar nicht!”.
Mal die Crypto AG fragen, wie man “Freund” in der Operation “Rubbikon” definiert. Sind die eigenen Bürger/innen Freunde? Sicher doch, denn “Ein vertuschtes Abhören aller Bürger wird es nicht geben.” – könnte vom Pofalla stammen. Wirklich mal eine “gute Nachricht”, die enormen Vertrauensvorschub leisten wird, wie man sicher auch in den geschwärzten Zeilen des NSA-Untersuchungsberichts nachlesen könnte.
Punkt, aus die Maus, Applaus: “Wir” sind (wie eigentlich immer) die Guten, wenn nicht sogar die Besten, zumindest unter “Freunden” – gelle, Herr Schieb? ;)
Ich kann nur bedingt folgen. Die Ausspähaktionen der NSA gehen weit über das hinaus, was der BND macht – jedenfalls nach dem, was ich weiss.
Aber darum geht es in diesem Beitrag doch auch gar nicht. Mein Schwepunkt liegt auf die Tatsache, dass wir ein schlagkräftiges BVG haben.