Die Polizei und die Gesichtserkennung

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Die Polizei und die Gesichtserkennung

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Bundesinnenminister Seehofer macht offenbar einen Rückzieher: Die Bundespolizei soll nun wohl doch keine automatisierte Gesichtserkennung an sicherheitsrelevanten Orten einsetzen dürfen. Der aktuell vorgelegte Gesetzentwurf sieht das jedenfalls nicht mehr vor.

Offensichtlich in eine gewisse Einsicht eingekehrt, dass es hoch problematisch ist, im großen Stil und KI-gestützt Plätze oder Orte zu überwachen. Denn Gesichtserkennung funktioniert nicht perfekt – und macht gleichzeitig eine nahezu lückenlose Überwachung möglich.

Kein Problem: Gesichter erkennen und sie Social-Media-Konten zuordn; Rechte: WDR/Schieben

Kein Problem: Gesichter erkennen und sie Social-Media-Konten zuordnen

US-Behörden füttern den Datenschurken – durch Bezahlung

Genau das ist die Sorge, die mit dem aktuellen Clearview-Fall verbunden ist. Ein US-Unternehmen hat gegen alle Nutzungsbedingungen rund drei Milliarden Fotos mit Gesichtern aus dem Netz gezogen und in einer gigantischen Datenbank gespeichert. Der eigentliche Skandal ist aber, was Clearview AI damit macht: Rund 600 Behörden in den USA zahlen dafür, dass sie Fotos ins System einspeisen dürfen – und erfahren, um wen es sich dabei handelt.

Polizei und Behörden verlassen sich auf ein Privatunternehmen, das niemand kennt, das niemand überprüft und das macht was es will. Unfassbar. Wäre das auch in Deutschland denkbar? Ich habe in Düsseldorf Sebastian Fiedler gesprochen (komplettes Interview, siehe Video) und ihn gefragt, ob die deutsche Polizei so etwas nicht auch praktisch fände.

Klare Antwort des Polizisten: “Auf keinen Fall! Es geht nicht darum, was praktisch ist, sondern was rechtsstaatlich in Ordnung geht.” Clearview AI hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

Interview: Deutsche Polizei würde solche Lösungen nicht einsetzen

Twitter fordert Löschung der Fotos

Es regt sich Widerstand. Twitter zum Beispiel hat Clearview AI aufgefordert, eingesaugte Bilder unverzüglich zu entfernen. Eine Reaktion, die man auch von Facebook erwarten würde – und im Grunde auch von den US-Behörden und der US-Politik. Aber die US-Behörden füttern diesen Drachen ja. Was schon allein für sich ein Skandal ist. Eigentlich der noch viel größere als dass ein Unternehmen versucht, sich dreist einen Vorteil zu verschaffen.

Denken wir die Sache doch weiter: Wenn Clearview AI keine klaren Grenzen gesetzt werden – und hier geht eigentlich nur eins: Stecker ziehen! -, dann kommt doch schon bald die erste Spaß-App auf den Markt. Check your mate: Foto machen – und erfahren, wer das ist. Die ersten drei Versuche gratis. Danach gegen Dollar. Und dann kommt die schicke Augmented-Reality-Brille auf den Markt, die sogar in Echtzeit Gesichter scannt. Technisch alles denkbar.

Aber ein Albtraum.

 

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

4 Kommentare

  1. Ich sehe es ähnlich wie ulrics. Es gibt wichtigeres, womit man sich im Internet beschäftigen sollte. Es läuft nämlich so viel schief :(.

    Ich hoffe dabei ändert sich noch was und das Internet wird mal aufgeräumt.

  2. Statt mit Gesichtserkennung sollten die sich mit Kinderpornoerkennung beschäftigen. Eigentlich müsste man für jedes Bild eine Art Fingerabdruck erstellen können. So wäre es möglich zumindest aus den den Suchmaschinen und ähnlichem alles herauszufiltern und Verstöße sofort automatisiert zu melden.

  3. Automatisierte Gesichtserkennung mag vielleicht noch und m. E., vorwiegend aufgrund der öffentlichen Empörung, gezwungenermaßen auf Ablehnung stoßen. Dennoch heißt es auf der Webseite des BKA zum Thema Gesichtserkennung, dort “GES” genannt:
    “… Seit 2016 führen BKA, Bundespolizei und die Landespolizeien pro Jahr mehr als 20.000 Recherchen im GES des BKA durch. Hierbei ist zu beachten, dass diese Zahl sowohl Recherchen im konkreten Fall einer Straftat als auch Recherchen zu Test- und Ausbildungszwecken umfasst. Aufgrund des steigenden Aufkommens digitaler Aufnahmen, z. B. in den sozialen Netzwerken und der durch Smartphones allzeitigen Möglichkeit Bilder zu fertigen, ist in den nächsten Jahren mit einem weiteren Anstieg der Zahl der GES-Recherchen zu rechnen. …”.
    Welche/r dort aktiv Recherchierende, würde demnach -“rechtsstaatlich in Ordnung” hin oder her- tatsächlich eine vollautomatisierte Gesichtserkennung ablehnen (wollen)?
    Vielleicht reden wir nochmals in drei bis fünf Jahren darüber. Ich denke, dann wird es auch bei uns Standard sein und niemand wird mehr aufmucken … wegen Demokratie, Terror und so. ;)

    • Jörg Schieb am

      Es ist wohl ohne jeden Zweifel nicht dasselbe, ob ein privates Unternehmen solche Daten erfasst und unkontrolliert verarbeitet, oder ob eine seriöse Behörde wie das BKA derartiges macht – und sich auch erklären muss (wie man am Zitat ja sehen kann).

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