Überwachung: Was kommt nach dem “Privacy Shield”?

https://blog.wdr.de/digitalistan/ueberwachung-was-kommt-nach-dem-privacy-shield/

Überwachung: Was kommt nach dem “Privacy Shield”?

Kommentare zum Artikel: 1

Es gibt Regeln, Verordnungen und erst recht Vereinbarungen, von denen bekommt der Normalbürger nicht viel mit. So ist das zum Beispiel mit dem “Privacy Shield“. Eine Vereinbarung zwischen der EU und den USA, die es bereits seit einigen Jahren gibt – aber ihren Namen wirklich nicht verdient. Denn die Vereinbarung schützt die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen, nicht aber unsere Privatsphäre.

Max Schrems ist Datenschützer - und immer wieder erfolgreich mit seinen Anliegen; Rechte: WDR/Schieb

Max Schrems ist Datenschützer – und immer wieder erfolgreich mit seinen Anliegen

Eigentlich eine Groteske

Was die EU und USA vereinbart haben, kommt einer Groteske gleich. Denn eigentlich hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2015 unmissverständlich klar gemacht: Wenn persönliche Daten von EU-Bürgern in die USA transferiert werden, darf das nur geschehen, wenn sie dort “angemessen” geschützt sind. Und angemessen bedeutet: im Grunde so wie hier.

Nur haben die USA ein Problem: Geheimdienste wie die NSA greifen alles ab, was sie interessiert. Eine Art anlasslose Massenüberwachung – nichts anderes ist das. Mit den strengeren Datenschutzregeln in der EU ist das nicht vereinbar.

In der EU ist Datenschutz wichtig – aber niemand kann kontrollieren, was in den USA passiert

Schuld ist das System Massenüberwachung

Trotzdem hat die EU-Kommission nach dem vom EuGH aufgehobenen “Safe Harbor Abkommen” zwischen EU und USA nur einige Details geändert. In “geänderter Verpackung und mit neuem Logo und Claim”, schreiben die Autoren von netzpolitik.org. Und sich mit einigen schwammigen Versprechen zufrieden gegeben, die Massenüberwachung einzuschränken. Kontrollieren lässt sich das nicht. Trotzdem hat die EU-Kommission die Vereinbarung unterschrieben – was völlig verantwortungslos ist.

Nun hat der EuGH auch die zweite Vereinbarung für nichtig erklärt. Zu verdanken ist das nicht etwa Politikern, die sich für unsere Interessen einsetzen, sondern Max Schrems. Der österreichische Datenschützer (und Jurist) kümmert sich seit beinahe zehn Jahren um solche Themen – und kämpft dafür, die Macht von Facebook und Co. zu beschränken.

Etwas, das eigentlich Aufgabe der Politik sein sollte. Aber die lässt nicht nur zu, dass diese Unternehmen in der EU kaum Steuern zahlen, sondern auch, dass die Daten europäischer Bürger unzureichend geschützt in die USA abwandern – und dort ausgeschlachtet werden.

Über den Autor

Jörg Schieb ist Internetexperte und Netzkenner der ARD. Im WDR arbeitet er trimedial: für WDR Fernsehen, WDR Hörfunk und WDR.de. In seiner Sendung "Angeklickt" in der Aktuellen Stunde berichtet er seit 20 Jahren jede Woche über Netzthemen – immer mit Leidenschaft und leicht verständlich.

Ein Kommentar

  1. DasOrakel am

    Ich betätige mich mal prophetisch.
    In ein paar Monaten wird es das Abkommen “DataCare” geben. Eine formlose Übereinkunft zwischen der EU und der USA, das weiterhin Daten fröhlich ausgetauscht werden dürfen.
    Alles ganz anders und strengsten Datenschutz gewährleistend, großes Ehrenwort. Wer Zweifel oder Klagen hat kann sich an den von den USA ernannten Dataelderman wenden, der regelt alles, irgendwie und so.
    Natürlich wird dann wieder geklagt, doch bis zu einem Richterspruch hat man ja 5 Jahre Ruhe und dann kreiert man das “neverending circle” Abkommen …

Einen Kommentar schicken

Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Top